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04 Hab ich recht?

Welche Rechtsform soll ich wählen? Wie bereite ich mich auf einen möglichen Rückzug eines Miteigentümers vor? Für Gründer gilt es, zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen abzuklären. Welche Fehler es dabei zu vermeiden gilt, weiß man bei der SCWP Schindhelm.

Die klassische Wirtschaftskanzlei betreut zahlreiche Unternehmen. „Von der Gründung – manchmal leider bis zur Insolvenz“, sagt SCWP-Rechtsanwalt und Partner Fritz Ecker. „Leider müssen wir sehr oft als Feuerwehr agieren, wenn eine Situation auftritt, die schon kritisch ist, weil davor keine Beratung in Anspruch genommen wurde“, sagt er. Gerade in diesen Krisensituationen würde sich herausstellen, dass bestimmte Eventualitäten vorweg nicht besprochen wurden. „Bestimmte Sachverhalte, die potentiell konfliktbehaftet sind, müssen gleich bei der Gründung mitangesprochen und in guten Zeiten geregelt werden, damit es nicht irgendwann ein böses Erwachen gibt“, sagt SCWP-Rechtsanwalt und Partner Christian Pindeus. Um eben genau jenes zu vermeiden, gilt es, einige Punkte zu beachten.

Steuern

„Wir haben immer wieder Jungunternehmer, die als Rechtsform anfangs ein Einzelunternehmen wählen und dann aus Haftungsgründen oder bei der ersten Finanzierungsrunde zur GmbH wechseln wollen“, sagt Pindeus, „dabei passiert es oft, dass sie sich nicht die Frage stellen, wie sie ihr Einzelunternehmen in die GmbH einbringen und so tun, als hätten sie ihr Unternehmen von Beginn an als GmbH aufgebaut.“ Das kann letztlich auch fatale steuerliche Folgen haben. Ecker: „Man spricht dabei von einer kalten Einbringung, die dazu führen kann, dass stille Reserven aufgedeckt werden können, was zu einer entsprechenden Steuerbelastung beim Gründer führen kann.“ Dieser und weitere steuerliche Aspekte – wie etwa jener im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen – sollten bereits im Vorfeld abgeklärt werden.

Gewerberecht

„Manche Gründer haben gewerberechtliche Themen nicht am Radar und wissen nicht, dass sie unter Umständen auch eine entsprechende Gewerbeberechtigung beziehungsweise Befähigungsnachweise für die Ausübung der Tätigkeit brauchen“, sagt Pindeus, „mit einer rechtlichen Beratung einer Kanzlei oder bei der Wirtschaftskammer lässt sich das leicht verhindern.“

Markenrecht

Gründer bauen mit Herzblut ihre Marke für den Marktauftritt auf, investieren Zeit und Geld in aufwändige Brandings – bis sie merken, dass Name oder Logo gar nicht eintragungsfähig sind oder es bereits Mitbewerber gibt, die eine ähnliche Marke eingetragen haben. „Das ist leider kein Einzelfall, dann muss man wieder von vorne beginnen“, sagt Ecker, „wir empfehlen eine firmenbuchrechtliche Recherche vorab, auch eine österreichweite, europaweite oder internationale Markenrecherche ist möglich und ratsam.“

Exit-Szenario berücksichtigen

„Wenn in der Gründungsphase eine mögliche Trennung nicht oder nicht ausreichend sauber festgelegt wurde, kann das später zu massiven Problemen führen“, sagt Pindeus. Generell können Konflikte auf Gesellschafterebene im schlimmsten Fall das Unternehmen und die operative Geschäftstätigkeit gefährden. Ecker: „Ich bin ein Fan davon, ein Gremium zwischen der operativen Geschäftsführung und den Gesellschafter, etwa einen Beirat, zu implementieren, dem eine Beratungs- und Schlichtungsfunktion eingeräumt wird und an den auch bestimmte Kompetenzen der Gesellschafter ausgelagert werden. Unternehmens- oder familienfremden Dritten, die den Beirat idealerweise mitbesetzen, gelingt es häufig leichter, von sachfremden Interessen losgelöste, einzig auf das Unternehmerwohl ausgerichtete Entscheidungen zu ermöglichen.“ Besonders wichtig sei auch eine solche Regelung bei Gründern, die sich nahestehen. „Die schlimmsten Streitfälle sind erfahrungsgemäß jene zwischen Familienmitgliedern und ehemals besten Freunden, weil dann die emotionale Ebene stark hineinspielt“, sagt Pindeus. Die Kanzlei empfiehlt generell, mögliche Fälle und Konfliktsituationen gleich in der Gründungsphase durchzuspielen. Viele Gründer wollen diese unangenehmen Eventualitäten aber nicht am Anfang mitbesprechen und festlegen. „In der Euphorie glaubt man nicht, dass einem das selbst passieren kann“, erklärt Ecker.

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