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Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Fleisch

Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Fleisch

Mit 1. April tritt eine neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung der Herkunft von Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Sie soll zu höherer Transparenz für Konsumenten und einem Wettbewerbsvorteil für heimische Fleischerzeuger führen. Für Grünen-Landesrat Anschober ist die Verordnung aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Anfang April gibt es für Konsumenten beim Fleischeinkauf eine Änderung: Bei Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch muss laut EU-Verordnung das Land der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden. Erfolgt beides im selben Land, kann die zusammenfassende Bezeichnung „Ursprungsland“ verwendet werden. Die Regelung sei zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, greife jedoch zu kurz, betont Grünen-Landesrat Rudi Anschober in Linz vor Journalisten.

Die EU-Verordnung ist eine Konsequenz des Pferdefleischskandals 2013 in Europa. Bei Rind- und Kalbfleisch ist eine Kennzeichnung bereits seit 2002 verpflichtend, Anlass dafür war der BSE-Skandal. Anders als bei der ab Anfang April neuen Verordnung muss bei Rind- und Kalbfleisch auch das Geburtsland am Etikett vermerkt werden. Vier Pfoten kritisiert in einer Presseaussendung, dass die neue Kennzeichnung daher keine Auskunft über etwaige lange Transportwege der Tiere zwischen Geburts- und Aufzuchtort gibt.

Fleisch in verarbeiteten Produkten sowie in der Gastronomie müssen weiterhin nicht gekennzeichnet werden, kritisiert Umwelt-Landesrat Anschober. Es werden rund 30 bis 50 Prozent des gesamten Schlachtfleisches weiterverarbeitet. Der Landesrat fordert daher eine Ausweitung der Kennzeichnung für verarbeitete Produkte. Im EU-Parlament wurde dafür bereits ein entsprechender Entschließungsantrag eingereicht. Der Konsumentenschützer Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich, ist „zuversichtlich, dass eine Umsetzung bis Mitte 2016“ gelingt.

Weiters appelliert Anschober an die Gastronomie, die Herkunft des Fleisches freiwillig zu kennzeichnen. Vor allem beim Wildfleisch bestehe ein großer Qualitätsunterschied zwischen Wildfleisch aus freier Wildbahn und Farmwild, betont Landesjägermeister Josef Brandmayr. „Tiere in freier Wildbahn haben durch ihr natürliches Nahrungsverhalten gesünderes Fleisch mit erhöhtem Anteil an Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren“, ergänzt der Geschäftsführer vom Landesjagdverband Oberösterreich, Christopher Böck. Zudem sei eine Arzneimittelanwendung bei Tieren aus freier Wildbahn verboten. Zur Unterscheidung gibt es ein Gütesiegel für „Wildbret aus freier Wildbahn“ vom OÖ.Landesjagdverband.

Laut einem Bericht der Europäischen Kommission 2013 halten über 90 Prozent der befragten Verbraucher die Ursprungsbezeichnung für wichtig. Qualität und Preis des Produkts sind den Konsumenten jedoch wichtiger. „Das Bewusstsein der Konsumenten wird unterschätzt“, sagt Anschober. Dass die Konsumenten beim Fleisch aber vermehrt zu Aktionsartikel greifen, daran hat laut Rathwallner der Handel Mitschuld: „Aktionswerbung hat stark zugenommen.“ Laut Anschober gebe es zwei Tendenzen: Einerseits steigt die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln, andererseits müsse ein Teil der Bevölkerung die Ausgaben für Nahrungsmitteln streng kalkulieren.