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Ein Wunsch und tausend offene Fragen

Für ein erfolgreiches Unternehmen braucht es unterschiedliche Charaktere mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Menschen mit Beeinträchtigung werden ihre Fähigkeiten oft von Vornherein aberkannt. Sie haben es immer noch schwer, ihre Stärken im Arbeitsmarkt einzubringen. Dabei gibt es auch für sie Formen der Beschäftigung, durch die sie ihren Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten können.

Markus Blöckinger ist heute 34 Jahre alt. Als er mit der Schule fertig war, wollte er wie seine Klassenkollegen eine Lehrstelle finden – etwa als KFZ-Mechaniker, Tischler oder CNC-Fräser. Doch es ging nicht. Blöckinger kann seinen rechten Arm und sein Bein nicht richtig bewegen. Außerdem hatte er nicht dasselbe Lerntempo wie seine Mitschüler. Also nahm er verschiedene Jobs als Hilfskraft an. Sein Handicap machte es ihm aber immer wieder schwer. „Ich hatte eine Arbeitsstelle in Linz, bin aber mit dem Straßenbahnnetz durcheinandergekommen und kam gleich am ersten Tag vier Stunden zu spät“, erzählt Blöckinger – heute kann er darüber lachen. Denn endlich kann er seine Stärken in einem Betrieb auch einsetzen, und zwar durch die integrative Beschäftigung - Markus Blöckinger sortiert im Hornbach Baumarkt Wels Waren in die Regale ein.

Dafür arbeiten das Land Oberösterreich, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakoniewerk, Pro Mente oder Lebenshilfe zusammen. Beeinträchtigte Menschen, die nicht am ersten Arbeitsmarkt, also der freien Wirtschaft, Fuß fassen können, werden in Betrieben als Arbeitskräfte eingesetzt, wenn auch nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Zwischen der Trägerorganisation, in Blöckingers Fall dem Diakoniewerk, und dem Betrieb besteht ein Kooperationsvertrag. Das Unternehmen stellt den Arbeitsplatz sowie die Arbeitsmittel zur Verfügung und kümmert sich um eine Unterweisung für den Mitarbeiter und dessen Betreuer. Dieser ist bei der gemeinnützigen Organisation angestellt, welche die beeinträchtigen Menschen am Arbeitsplatz begleitet. Entsteht dem Unternehmen durch den Mitarbeiter ein Schaden, haftet die Trägerorganisation. Da kein Arbeitsverhältnis besteht, bekommt der Mitarbeiter auch kein Gehalt. Stattdessen vereinbart die gemeinnützige Organisation mit dem Unternehmen einen individuellen Pauschalbetrag, Stundensatz oder eine Abgeltung pro produziertem Stück. Die Abrechnung übernimmt die Trägerorganisation. Auch die Arbeitszeit wird individuell vereinbart.

Voneinander lernen

Markus Blöckinger ist selbst dafür verantwortlich, dass er morgens zur Arbeitsstätte kommt. „Das ist eine Voraussetzung dafür, dass jemand integrativ beschäftigt werden kann“, erklärt Silvia Buchmaier. Sie betreut Blöckinger und vier weitere beeinträchtigte Menschen auf ihrem Arbeitsplatz Hornbach in Wels.

Ihre Beeinträchtigungen sind genauso unterschiedlich wie die Aufgaben, die sie erledigen. Blöckinger räumt etwa tausende unterschiedliche Waren mithilfe eines Mobile-Daten-Geräts, das den EAN-Code jedes Produktes abliest und anzeigt, wo es hingehört, in die Regale ein. „Hier war alles ,Learning by doing‘. Vor vier Jahren, als wir mit der integrativen Beschäftigung bei Hornbach begonnen haben, wussten wir nicht, wie es laufen wird. Erst nach und nach hat sich gezeigt, wer für welche Aufgabe geeignet ist“, erzählt Buchmaier. Dass die beeinträchtigten Mitarbeiter wirklich in einen Betrieb eingebunden werden, ist für sie der größte Gewinn an der integrativen Beschäftigung: „Wenn die Menschen in einem Unternehmen arbeiten, haben sie Kundenkontakt. Dieser soziale Kontakt fehlt ihnen in einer Werkstätte. In der integrativen Beschäftigung sind sie in einen wirklichen Arbeitsmarkt integriert.“ Auf dem Weg dorthin warten auf die beeinträchtigten Menschen und ihre Arbeitgeber aber auch Hürden, die überwunden werden wollen. „Die Mitarbeiter bei Hornbach mussten erst verstehen, wie unser Team tickt. Es wird immer Menschen geben, die sich mit Behinderten schwertun und am Anfang hatten wir damit schon zu kämpfen, aber mittlerweile funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut. Ich glaube, die Mitarbeiter von Hornbach haben auch dazugelernt und denken jetzt vielleicht anders über Menschen mit Beeinträchtigung.“

Wirtschaftlicher Wert für Unternehmen

Neben der Chance, als beeinträchtigter Mensch an der Arbeitswelt teilhaben zu können, sieht Markus Mayer, Leiter der Werkstätte des Diakoniewerks in Bad Wimsbach, auch einen großen wirtschaftlichen Mehrwert für Unternehmen. „Unsere Gruppe bei Hornbach kann 50 bis 70 Prozent des gesamten Warenflusses in die Regale einräumen. Sie nimmt damit den Hornbach-Mitarbeitern Arbeit ab. Der individuell vereinbarte Betrag ist aber viel niedriger als das, was ein Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis kosten würde“, weiß Mayer. Es entstehe eine Win-win- Situation, da sowohl der beeinträchtigte Mensch als auch das Unternehmen profitieren. Dennoch sei es immer noch schwer, Unternehmen zu finden. „Viele Betriebe haben das Problem, dass sie das System der integrativen Beschäftigung zu wenig kennen. Würden sie Bescheid wissen, bin ich sicher, dass wir gar nicht genug Klienten hätten, die wir in die Betriebe bringen können.“ Oft scheitere es aber gar nicht am Unternehmen, sondern an unserem Denken, ist Mayer überzeugt. „Einem Menschen mit Beeinträchtigung traut man weniger zu. Ich glaube, dass man in diese Richtung arbeiten muss.“

"Ich bin der Auffassung, dass die Ausgleichstaxten, die nicht besonders hoch sind, entsprechend angehoben werden müssen."

Getraud JahnSozial-Landesrätin

In der Werkstätte in Bad Wimsbach bringt Mayer jene Menschen unter, die nicht oder noch nicht wie Markus Blöckinger und seine Kollegen in einem Betrieb integrativ beschäftigt werden können. Sie zählen aber ebenso zur Gruppe, die die sogenannte fähigkeitsorientierte Aktivität in Anspruch nimmt – nicht zu verwechseln mit der geschützten Arbeit in einem Betrieb oder einer Werkstätte. „Jene Mitarbeiter, die einer geschützten Arbeit nachgehen, können meist eine höhere Leistung bringen als jene in der fähigkeitsorientierten Aktivität. Ihre Fähigkeiten reichen aber knapp nicht, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können“, erklärt Mayer. FAB – Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung unterstützt etwa als Betrieb für geschützte Arbeit Menschen auf dem Weg auf den ersten Arbeitsmarkt. „Das Kernziel sollte immer sein, dass jeder irgendwo arbeiten kann und keine Werkstätten mehr notwendig sind. Das wird aber natürlich nie ganz möglich sein“, weiß Mayer. Bei der geschützten Arbeit gibt es wie bei der fähigkeitsorientierten Arbeit die Möglichkeit, in einer Werkstätte oder einem Betrieb zu arbeiten. Es handelt sich dabei aber nicht um ein Projekt, sondern um Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft, die mittels Lohnkostenzuschuss gefördert werden können.

4.500 Jugendliche im Erstcheck

Wer für welche Form der Beschäftigung geeignet ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Nach der Pflichtschule stellt sich oft zum ersten Mal heraus, ob jemand auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein kann, also meist bereits im Alter von vierzehn Jahren, weiß Thomas Czechtizky vom Sozialministeriumsservice in Linz. Kann ein Jugendlicher nicht auf Anhieb eine Lehrstelle antreten, wird er über Maßnahmen an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt, etwa durch ein Jugendcoaching. „Das ist ein Erstcheck für Jugendliche und das wesentlichste Projekt des Sozialministeriumsservice“, so Czechtizky. 4.500 Jugendliche durchlaufen in Oberösterreich jährlich diesen Check. Als anschließendes Angebot gibt es die Möglichkeit der Produktionsschule. „Oft brauchen Jugendliche etwas, bis sie eine Lehre antreten können. Die Produktionsschule dient zum Beispiel dazu, Defizite aus der Schule auszugleichen oder die soziale Kompetenz zu fördern“, erklärt Czechtizky, „nach einem Jahr soll der Jugendliche eine Lehrstelle antreten können – die meisten gehen dann auch Richtung Lehrausbildung. Unser wichtigstes Ziel ist es, Hilfsarbeit bei Jugendlichen zu vermeiden.“ Kann der Jugendliche keine Lehre in der freien Wirtschaft machen, bestehe die Chance einer überbetrieblichen Lehrausbildung. Ist auch das nicht möglich, könne derjenige eine Anlern- oder Hilfstätigkeit ausüben. Eine geschützte Werkstätte sei der letzte Bereich, der in Frage kommt, weiß Czechtizky.

"Es war immer mein Wunsch, in einem Unternehmen zu arbeiten, besonders nach der Schule, als viele meiner Schulkollegen eine Lehre gemacht haben – jetzt habe ich es auch geschafft."

Markus BlöckingerIntegrativ Beschäftigter bei Hornbach in Wels

Bei der Integration von Menschen mit Beeinträchtigung in die Arbeitswelt, treten neben persönlichen Hürden immer wieder auch Schwachstellen im System auf, weiß Mayer. Von dem Geld, das das Unternehmen an den integrativ Beschäftigten zahlt, bekomme dieser nur einen Teil, der andere Teil geht an das Diakoniewerk. Schafft es ein beeinträchtigter Mensch von einer fähigkeitsorientierten Aktivität oder einer geschützten Arbeit in die freie Wirtschaft, gibt es auch hier Risiken. „Eine der integrativ Beschäftigten bei Hornbach könnte eine Teilqualifizierungslehre machen. Sie hat sicher das Zeug dazu und möchte auch. Wenn sie unser System verlässt, eine Anstellung bekommt, diese aber aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, kann sie nicht in unser System zurück. In Oberösterreich suchen 3.000 Leute einen Arbeitsplatz wie wir ihn anbieten. Sie wird dann ganz hinten gereiht – das kann Jahre dauern. Von der integrativen Beschäftigung kann sie hingegen jederzeit zurück in die Werkstätte“, erklärt Mayer.

20 Millionen Euro Ausgleichstaxen

Wird ein beeinträchtigter Mensch in einem herkömmlichen Dienstverhältnis eingestellt, kommen der Kündigungsschutz sowie die Ausgleichstaxe zum Tragen. Ab 25 Mitarbeitern muss jedes Unternehmen eine Arbeitskraft mit dem Status begünstigter Behinderter einstellen. Wie auch bei der integrativen Beschäftigung mangle es hier stark an Kommunikation. Claudia Humer ist Unternehmerin, sie betreibt eine Reinigungsfirma. Aus ihrer Sicht brauche es viel mehr Information für Unternehmen. „Ich habe ein Schreiben bekommen, dass ich einen begünstigten Behinderten einstellen oder die Ausgleichstaxe zahlen muss. Ich habe nicht eingesehen, warum ich zahlen sollte. Grundsätzlich hatte ich nichts dagegen, jemanden mit diesem Status einzustellen, wusste aber nicht einmal, wie ich so einen Mitarbeiter finde. Unser Betreuer vom AMS hat dann den Kontakt zum Betriebsservice des Sozialministeriumsservice hergestellt und wir haben über das Projekt chance2 schnell jemanden gefunden. Ich war überrascht, dass das so gut funktioniert hat.“ Hier zählt Humer unter den Unternehmern, die begünstige Behinderte einstellen müssen, ganz klar zur Minderheit. Zwei Drittel der Unternehmen, die 2013 verpflichtet waren, begünstigte Behinderte einzustellen, zahlten in Oberösterreich die Ausgleichstaxe, insgesamt 20 Millionen Euro. Wesentlich dafür sei der Kündigungsschutz, meint Mayer. „Ich verstehe, dass die Betriebe lieber die Ausgleichstaxe zahlen. Und zwar deshalb, weil sie so schlecht informiert sind. Sie fürchten, dass sie den Mitarbeiter bei Problemen wegen des Kündigungsschutzes nur mehr schwer ,loswerden‘.“

Bis vor einiger Zeit trat der erweiterte Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte nach sechs Monaten in Kraft, mittlerweile nach vier Jahren. Zudem kann eine Arbeitsassistenz zwischen dem beeinträchtigten Mitarbeiter und dem Unternehmen vermitteln, so auch bei Humers beeinträchtigter Mitarbeiterin. Diese ist taubstumm. Wenn es zu Verständigungsschwierigkeiten kommt, kontaktiert Humer die Arbeitsassistenz. Diese kommuniziert in Gebärdensprache mit der Mitarbeiterin. Der Kündigungsschutz mache aber auch ihr Sorgen. „Ich habe zwar vier Jahre Zeit, mir den beeinträchtigten Mitarbeiter anzuschauen, der Kündigungsschutz ist aber trotzdem ein Problem. Viele Aufträge laufen nur über zwei bis drei Jahre. Was tue ich mit dem Mitarbeiter, wenn ich danach gerade keine Arbeit habe, die für denjenigen passt?“ Humer ist sicher, dass der Kündigungsschutz damit für viele Unternehmen ein Hindernis darstellt, einen begünstigten Behinderten einzustellen. Aus diesem Grund verzichten mittlerweile viele Arbeitnehmer auf den ihnen zuerkannten Status begünstigter Behinderter – sie erhoffen sich so, einfacher einen Job zu finden, weiß Czechtizky.

Dass es viele offene Fragen gibt, die noch zu lösen sind, damit beeinträchtigte Menschen stärker in die Arbeitswelt integriert werden können, ist für Markus Blöckinger im Moment nicht so wichtig. Er ist jetzt erst einmal angekommen. „Es war immer mein Wunsch, in einem Unter- nehmen zu arbeiten, besonders nach der Schule, als viele meiner Schulkollegen eine Lehre gemacht haben. Jetzt habe ich es auch geschafft“, freut er sich._

"Einem Menschen mit Beeinträchtigung traut man weniger zu."

Markus MayerLeiter der Werkstätte des Diakoniewerks in Bad Wimsbach

Interview mit Sozial-Landesrätin Getraud Jahn

Warum braucht es Integrative Beschäftigung?

Das Ziel ist, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen so selbstverständlich wie möglich an der Gesellschaft teilhaben können. Das ist das Kernstück der Behindertenrechtskonvention und ich glaube, jeder Mensch möchte so eigenständig, unabhängig und selbstbestimmt wie möglich leben, auch wenn er Unterstützung braucht. Integrative Beschäftigung sichert beeinträchtigten Personen soziale Teilhabe, Anerkennung und Wertschätzung. Sie zeigt auch, wie groß der Beitrag von beeinträchtigen Menschen an der Wirtschaftsleistung ist oder sein kann. Und ich glaube ganz entscheidend ist einfach auch die Frage der persönlichen Anerkennung und Wertschätzung.

Welche Anreize gibt es für Unternehmen_

Das Unternehmen zahlt nicht den normalen Kollektivvertragslohn sondern eine gewisse finanzielle Entschädigung. Vor allem ist entscheidend, dass diese Personen eine Arbeitsbegleitung haben, die wir über das Land entsprechend fördern. Denn durch diese Arbeitsbegleitung ergibt sich zum einen, dass sich beeinträchtige Menschen leichter tun, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Zum anderen gibt es für die Unternehmen die Sicherheit, eine Ansprechperson zu haben, mit der man die anstehenden Fragen besprechen kann. Sie können zudem sicher sein, dass sich die beschäftigten beeinträchtigten Menschen in ihrer Arbeit auch wirklich gut zurechtfinden können.

Welche Vorteile haben Unternehmen, die Menschen integrativ Beschäftigen?

Ich glaube zum einen das Gefühl, dass man einen wertvollen Beitrag in der Verantwortung für andere leistet. Gleichzeitig gewinnen sie durchaus auch einen wirtschaftlichen Mehrwert. Denn man sieht, dass gerade auch beeinträchtigte Personen in manchen Bereichen besonders sorgfältig sind – beispielsweise wenn es um Sortierarbeiten oder um Arbeiten in der Qualitätskontrolle geht. Sie haben einen sehr fokussierten Blick auf die Dinge, das ist wirtschaftlich gesehen sicher auch sehr wertvoll. Es fördert auch das Betriebsklima entsprechend, weil man lernt, besser aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.

Was ist aus Ihrer Sicht die größte Hürde für einen Menschen, der bisher nur in Werkstätten war und dann in ein Unternehmen geht?

Wir sehen, dass viele Personen, die vorher in einer geschützten Werkstätte gewesen sind, am Anfang sehr unsicher sind. Sie wissen nicht, ob sie es machen sollen. Aber nach dieser anfänglichen Unsicherheit – und das ist sehr schön zu beobachten – entsteht ganz rasch ein Gefühl der Selbstwertsteigerung und Eigenständigkeit. Sie trauen sich plötzlich selbst mehr zu.

Anstatt einen Begünstigten Behinderten einzustellen, haben 2013 zwei Drittel der oberösterreichischen Betriebe die Ausgleichstaxe bezahlt. Woran liegt das?

Das trifft mich sehr. Ich schätze jene Betriebe, die ihre Verantwortung, Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit auf einen Arbeitsplatz in ihrem Unternehmen zu geben, entsprechend wahrnehmen. Ich glaube, es hängt damit zusammen, dass das Wirtschaftsleben immer schneller wird, alles soll immer noch rationeller werden. Dabei wird eben ein bisschen darauf vergessen, dass wir als Gesellschaft auch eine Verantwortung füreinander haben.

Welche Anreize müsste man für Unternehmen schaffen?

Es wurde immer diskutiert, dass die Frage des Kündigungsschutzes ein Einstellungshindernis sei. Dieser Kündigungsschutz wurde dann beträchtlich gelockert. Während er vorher nach sechs Monaten eingetreten ist, tritt er jetzt erst nach vier Jahren ein. Und trotzdem zeigt sich keine Änderung der Situation. Diese Form des Anreizes war offensichtlich nicht geeignet. Ich glaube, dass es an anderen Fragen liegt und bin daher wirklich der Auffassung, dass die Ausgleichstaxen, die nicht besonders hoch sind, entsprechend angehoben werden müssen.

Gesetzliche Bestimmungen zur Beschäftigung behinderter Menschen

Beschäftigungspflicht für Betriebe

Arbeitgeber, die mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, begünstigte Behinderte einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, muss der Betrieb jährlich eine Ausgleichstaxe zahlen. Je 25 Mitarbeiter muss mindestens ein begünstigter Behinderter beschäftigt werden (§2 BEinstG). Bei der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter werden Lehrlinge bzw. die bereits beschäftigten begünstigten Behinderten nicht mitgerechnet. Kommt ein Unternehmen der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist es verpflichtet, eine Ausgleichstaxe zu leisten.

Ausgleichstaxe pro Monat

EUR 232.- bis 99 Mitarbeiter

EUR 325,- ab 100 Mitarbeiter

EUR 345.- ab 400 Mitarbeiter

Begünstigte Behinderte

Begünstigte Behinderte sind Personen mit mindestens 50 Prozent Behinderung. Die Behinderung wird auf Antrag der Behinderten beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festgestellt. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach medizinischen Gesichtspunkten und ist von der tatsächlichen ausgeübten Berufstätigkeit unabhängig. Die Ursache der Behinderung ist dabei unerheblich. Über den Grad der Behinderung entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen mittels Bescheid („Feststellungsbescheid“). Es besteht kein Zwang zur Feststellung der Behinderung.

Inanspruchnahme der Beschäftigungsangebote nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz im Jahr 2014

339 P _Fähigkeitsorientierte Aktivität - Integrative Beschäftigung

5.037 P _Fähigkeitsorientierte Aktivität - Werkstätten

149 P _Geschützte Arbeit in Betrieben

654 P _Geschützte Arbeit in Werkstätten

6.179 Personen insgesamt

Wie beschäftige ich einen beeinträchtigten Menschen in meinem Unternehmen?

Informationen für Unternehmen

www.diakoniewerk.at

www.caritas.at

www.sozialministeriumservice.at

www.ams.at

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