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neues Tourismusgesetz

Neues Tourismusgesetz: von 103 auf 19 Verbände

Nach knapp zwei Jahren Verhandlungen und Vorbereitungen wurde am 9. November das neue Tourismusgesetz für Oberösterreich verabschiedet. Laut Wirtschafts- und Tourismusreferent Michael Strugl sei das die größte Strukturreform, die bisher im Landtag beschlossen wurde. Am 1. Februar 2018 tritt das Gesetz in Kraft.

„Der Aufbruch zu neuen Ufern war noch nie eine Massenbewegung“, sagt Strugl bei der Präsentation des neuen Gesetzes, das ein weiterer Meilenstein in der Neuaufstellung des Tourismus in Oberösterreich sein soll. Denn obwohl letztlich – zumindest auf politischer Ebene – breiter Konsens für den Veränderungsprozess herrschte, gab es anfangs viele kritische Stimmen. „Es war mir immer klar, dass das ein Steilwurf wird. Ich bin deshalb öfters durch die Regionen gefahren, um alle betroffenen Akteure einzubinden.“

Was bringt das neue Gesetz?

Damit meint er vor allem die Tourismusverbände, deren Neugestaltung das Herzstück der Reform sei. Aus 103 Verbänden, von denen 84 aus einer einzigen Gemeinde bestehen, sollen nach derzeitigem Stand nur noch 19 werden. Der Vorteil größerer Tourismusorganisationen sei, dass die Budgetmittel gebündelt und der Ressourceneinsatz effizienter gestaltet werden kann. „Es geht nicht um Einsparungen, sondern um eine Leistungssteigerung“, so Strugl. Künftig soll es ein Finanzierungsaufkommen (Tourismusbeiträge und –abgaben) von 600.000 Euro und 200.000 Nächtigungen pro Jahr als Mindestgröße für die Verbände geben.

Zu den Neuerungen zählt auch die Umwandlung der Landestourismusorganisation in eine „schlanke“ GmbH sowie des Landes-Tourismusrats in ein „Strategie-Board“. Außerdem wird die Ortstaxe , die bisher bei 1,20 bis 1,30 Euro lag, in allen Gemeinden auf zwei Euro angehoben. Für die Verbände stehen so pro Jahr über zwei Millionen Euro mehr Budget zur Verfügung. Auch die Zweitwohnsitzabgabe wurde ins Tourismusgesetz integriert, ab 2019 können die Gemeinden diese einheben. Und: Die Kosten der Tourismusabgabenstelle werden künftig vom Land einbehalten.

Aktueller Stand der Fusionsprozesse bei den oberösterreichischen Tourismusverbänden, die bis Ende 2019 abgeschlossen sein müssen:

  • Sechs Verbände sind schon groß genug und müssen nicht mehr zusammengefügt werden: Linz, Pyhrn-Priel, Bad Ischl, Dachstein – Salzkammergut, St. Wolfgang im Salzkammergut und MondSeeLand.
  • In sieben Destinationen haben die Fusionsprozesse zwischen verschiedenen Verbänden bereits begonnen: Mühlviertler Alm – Region Freistadt, Donau OÖ, Region Steyr-Kirchdorf, Traunsee – Almtal, Attersee – Attergau, Braunau – Seelentium und Wels – Sattledt.
  • In sechs Regionen führen derzeit unterschiedlich viele Verbände Vorbereitungsgespräche: Böhmerwald, Region Bad Leonfelden, S’Innviertel, Schärding, Hausruckwald und Vitalwelt Bad Schallerbach.