Verhaltensregeln für Wanderer
In Oberösterreich gibt es nun zehn Regeln für den richtigen Umgang mit Weidetieren. Ein generelles Hundeverbot auf den Almen wird nicht kommen. Statt Verboten will man nach dem tödlichen Zwischenfall in Tirol auf Bewusstseinsbildung setzen.
Nach dem Schadenersatz-Urteil aufgrund einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol erarbeitete das Land OÖ eine Reihe von Maßnahmen für „Sicheres Wandern in Oberösterreich“. Man wolle auf Selbstverantwortung und Hausverstand bei den Einheimischen sowie den Gästen setzen, erklären Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Markus Achleitner und Agrarlandesrat Max Hiegelsberger in einer Pressekonferenz. Daher wurden gemeinsam mit Vertretern der Landwirte, des Tourismus, der Almen sowie der Politik zehn Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidetieren erarbeitet. In Oberösterreich habe es seit vielen Jahren keinen Vorfall mit Wanderer und Weidetieren gegeben – mit den erarbeiteten Maßnahmen soll dies auch so bleiben.
Hinweistafeln auf Wanderwegen
Als große Probleme gelten auch die Vermüllung sowie Verkotung entlang von Spazierwegen. Daher wurde eine vom Umweltministerium erarbeitete Broschüre um diese Themen für die oberösterreichische Version ergänzt. Wanderer werden an den Ausgangspunkten beliebter Wege mit Hinweistafeln auf die Regeln aufmerksam gemacht. Bei den Überstiegen auf bewirtschafteten Almflächen weisen Tafeln noch einmal auf den richtigen Umgang mit Hunden hin. Ein generelles Hundeverbot auf Almen wird nicht kommen. „Dieses kann verfassungsrechtlich mit einem Landesgesetz nicht umgesetzt werden“, erklärt Hiegelsberger. Der Agrarlandesrat forderte ein solches Verbot im März. Laut Tourismuslandesrat Achleitner seien Verbote aber auch nicht zielführend.
Neben der Information der Wanderer wurde die bestehende Wegehalter-Haftpflichtversicherung um den Punkt „Schadensfälle mit Weidevieh“ erweitert. Die dafür anfallenden „überschaubaren Kosten“ übernimmt das Land. In Oberösterreich gibt es aktuell mehr als 1.700 gemeldete Wanderwege.