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13:00 Uhr
mit ihrer tracht ist geiger besonders für
asiatische gäste ein blickfang und ein
beliebtes motiv für urlaubsfotos. „ich werde
regelmäßig gefragt, ob sie ein foto mit mir
schießen dürfen“, erzählt sie.
15:00 Uhr
die einteilung der Dienstpläne, beantwortung
von E-Mails, organisatorische tätigkeiten und
die betreuung der facebook-seite und des
internetauftrittes des hotels sind der zeitinten-
sivste part des berufs. Jeden tag verbringt sie
mehrere stunden vorm rechner – allerdings
nicht, ohne dazwischen immer wieder smalltalk
mit den gästen zu führen.
12:00 Uhr
das heritage.hotel ist auf insgesamt
drei historische häuser im haus aufge-
teilt, da gilt es für eine hoteldirektorin,
überall Präsenz zu zeigen. das haus
stocker ist mehr als 500 Jahre alt,
einige gehminuten von geigers büro
entfernt und wohl der romantischste
gebäudetrakt.
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„Mit dem ,Handwerkerbonus‘ bekommen Privatpersonen seit Anfang Juli eine
Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung
ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers
in Anspruch genommen werden“, begrüßt Wirtschaftsbunddirektor Wolfgang
Greil die Umsetzung einer längst vom Wirtschaftsbund geforderten Maßnahme
gegen die organisierte Schwarzarbeit. Die Bundesregierung stellt dafür heuer
noch zehn Millionen Euro und im kommenden Jahr weitere 20 Millionen Euro
zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für
Arbeit und Wirtschaft.
So funktioniert der „Handwerkerbonus“:
• Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in
Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine
Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
• Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten
Unternehmen in privaten Haushalten.
• Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten der förderungsfähigen
Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) beziehungsweise maximal
600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.
• Anträge können erst nach Durchführung der Maßnahmen mit Datum
ab Juli 2014 gestellt werden. Die Arbeitsleistungen, für die um Förderung
angesucht wird, müssen 2014 bis Dezember sowie für das Kalenderjahr
2015 zwischen Jänner und Dezember erbracht und abgeschlossen werden.
Alle Antragsunterlagen sind an eine Bausparkassen-Zentrale zu übermitteln.
Die Bausparkassen helfen bei Fragen gerne weiter. Zusätzliche Infos gibt‘s
auch unter handwerkerbonus.gv.at.
Konjunkturbelebung
durch Handwerkerbonus
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Unterstützung für den „Handwerkerbonus“ kommt von Bundesrat Gottfried Kneifel, EU-Parlamentarier
Paul Rübig, WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner und WB-Direktor Wolfgang Greil (von links).