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13:00 Uhr

mit ihrer tracht ist geiger besonders für 
asiatische gäste ein blickfang und ein 
beliebtes motiv für urlaubsfotos. „ich werde 
regelmäßig gefragt, ob sie ein foto mit mir 
schießen dürfen“, erzählt sie. 

15:00 Uhr

die einteilung der Dienstpläne, beantwortung 
von E-Mails, organisatorische tätigkeiten und 
die betreuung der facebook-seite und des 
internetauftrittes des hotels sind der zeitinten-
sivste part des berufs. Jeden tag verbringt sie 
mehrere stunden vorm rechner – allerdings 
nicht, ohne dazwischen immer wieder smalltalk 
mit den gästen zu führen. 

12:00 Uhr

das heritage.hotel ist auf insgesamt 
drei historische häuser im haus aufge-
teilt, da gilt es für eine hoteldirektorin, 

überall Präsenz zu zeigen. das haus 
stocker ist mehr als 500 Jahre alt, 

einige gehminuten von geigers büro 
entfernt und wohl der romantischste 
gebäudetrakt. 

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„Mit dem ,Handwerkerbonus‘ bekommen Privatpersonen seit Anfang Juli eine 

Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung 
ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers 
in Anspruch genommen werden“, begrüßt Wirtschaftsbunddirektor Wolfgang 
Greil die Umsetzung einer längst vom Wirtschaftsbund geforderten Maßnahme 
gegen die organisierte Schwarzarbeit. Die Bundesregierung stellt dafür heuer 
noch zehn Millionen Euro und im kommenden Jahr weitere 20 Millionen Euro 
zur Verfügung und setzt damit wachstums- und konjunkturbelebende Impulse für 
Arbeit und Wirtschaft. 

So funktioniert der „Handwerkerbonus“:

 • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in 

Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine  
Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. 

 • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten  

Unternehmen in privaten Haushalten. 

 • Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten der förderungsfähigen 

 Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) beziehungsweise maximal 

600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr. 

 • Anträge können erst nach Durchführung der Maßnahmen mit Datum 

ab Juli 2014 gestellt werden. Die Arbeitsleistungen, für die um Förderung 
angesucht wird, müssen 2014 bis Dezember sowie für das Kalenderjahr  
2015 zwischen Jänner und Dezember erbracht und abgeschlossen werden. 

Alle Antragsunterlagen sind an eine Bausparkassen-Zentrale zu übermitteln. 
Die Bausparkassen helfen bei Fragen gerne weiter. Zusätzliche Infos gibt‘s  
auch unter handwerkerbonus.gv.at.

Konjunkturbelebung

durch Handwerkerbonus

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Unterstützung für den „Handwerkerbonus“ kommt von Bundesrat Gottfried Kneifel, EU-Parlamentarier

Paul Rübig, WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner und WB-Direktor Wolfgang Greil (von links).