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IHRE ALTERNATIVE IM
WIRTSCHAFTS- UND
STEUERRECHT.
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ALLES WAS RECHT IST.
EU-Datenschutz
Drastische
Verschärfungen
ab Mai 2018
Am 25. Mai 2018 tritt eine drastische Verschärfung des Da-
tenschutzrechtes, die Datenschutzgrundverordnung (DS-
GVO), in Kraft. Sie ist in Österreich unmittelbar anwendbar
und sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen
Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jah-
resumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres vor.
Zu beachten hat diese Bestimmungen jeder, der personenbe-
zogene Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sozialver-
sicherungsnummer, Kundennummer, IP-Adresse, etc.) ver-
arbeitet, also eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt
oder Lieferantendaten erhebt, speichert oder löscht – also so
gut wie jedes Unternehmen. Die Verarbeitung personenbezo-
gener Daten hat dabei rechtmäßig, das heißt auf Basis einer
gültigen Rechtsgrundlage, zu erfolgen. An die Einwilligung
werden strenge Maßstäbe gesetzt: Diese muss freiwillig und
in Kenntnis der vollen Sach- und Rechtslage sein und jeder-
zeit widerrufen werden können. Zur Sicherung von (rechtmä-
ßig) verarbeiteten personenbezogenen Daten sind technische
und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, etwa
die Pseudonymisierung von Daten oder die Begrenzung der
Speicherdauer.
Generell wurden die Rechte der Betroffenen, das heißt derje-
nigen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
gestärkt: Neben dem Recht auf Widerruf haben Betroffene
das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der über
sie verarbeiteten Daten. Das Unternehmen hat zudem geeig-
nete Maßnahmen vorzunehmen, um der betroffenen Person
alle Informationen und alle Mitteilungen zu übermitteln.
Für die Unternehmen gilt es zu klären: Ist man Verantwort-
licher, also Herr über die Daten, oder bloßer Auftragsverar-
beiter im Sinne der DSGVO? Muss das Unternehmen einen
Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Informationen
hat das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu enthalten?
Für die betroffenen Unternehmen ist jedenfalls zu empfehlen,
mit externen Experten ein rechtliches und technisches Daten-
audit durchzuführen, um rechtzeitig die richtigen Maßnahmen
setzen zu können._
Kommentar
von Gerald Waitz.
Gerald Waitz ist Rechtsanwalt und Partner der Linzer
Kanzlei Waitz Obermühlner Rechtsanwälte GmbH, die
Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten im
Wirtschafts- und Steuerrecht berät. Gerald Waitz ist
ausgewiesener
Experte im IT-Recht und derzeit
schwerpunktmäßig in der Umsetzung der Vorgaben der
DSGVO für die von ihm betreuten Unternehmen tätig.