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Was ist in den vergangenen Monaten im
Parlament in Wien und
im
Landhaus in Linz passiert? Womit haben sich die Abgeordneten
beschäftigt? Wir durchforsten die
letzten Sitzungen und bringen
eine Auswahl der Beschlüsse.
Neue Universitätsfinanzierung
NR, 28.2.2018
Bundesgesetz_Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert
wird
Zustimmung_ÖVP, FPÖ, Neos
Der Nationalrat beschloss für 2019 bis 2021 ein Uni-Budget von 11,07 Milliarden
Euro. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35
Milliarden Euro – gleichzeitig wird aber die Verteilung der Mittel geändert. Es
werden für die Berechnung des Globalbudgets die Bereiche Forschung, Lehre
sowie Infrastruktur und strategische Entwicklungen getrennt. Die Studienrich-
tungen werden in Fächergruppen eingeteilt – Buchwissenschaften sind wegen
des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger
dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer beziehungsweise
künstlerische Studien. Ziel der Gesetzesänderung ist eine transparente Finan-
zierung und die bessere Steuerung der Kapazitäten der Lehre an den Unis. Die
Zahl der prüfungsaktiven Studien soll gesteigert werden, die Betreuungsrelatio-
nen verbessert werden. Als ein nächster Schritt sollen neue Zugangsregelungen
geschaffen werden.
mit Unterstützung des Landes Oberösterreich
REDAKTION_SABRINA KAINRAD
BESCHLÜSSE DES OÖ. LANDTAGS_www.land-oberoesterreich.gv.at
GESETZESBESCHLÜSSE DES Ö. PARLAMENTS_www.parlament.gv.at
WAS GIBT´S
NEUES?
GESETZE
Nulldefizit-Budget
LT OÖ, 7.12.2017
Gesetz_Oö. Budget-Begleitgesetz
2017
Zustimmung_ Artikel IX (Kran-
ken- und Unfallfürsorge für Oö.
Landesbedienstete) und Artikel
X (Kinderbetreuung): ÖVP, FPÖ;
übrige Teile der Beilage 590/2017:
einstimmig
Das heurige Budget (5,682 Milli-
arden Euro) sieht ein Nulldefizit
vor. Es beinhaltet eine Reihe von
Sparmaßnahmen sowie Investi-
tionen – darunter Schwerpunkte
wie der Breitbandausbau und
Mehrausgaben bei Gesund-
heit, Sozialem und Sicherheit.
Sparmaßnahmen: Wiederein-
führung von Gebühren für den
Nachmittags-Kindergarten und
FHs, Nulllohnrunde für Politiker
auf Landes- und Gemeindeebene,
Kürzung des Beitrages für die
Finanzierung der Landtagsklubs
und der Parteienfinanzierung.
Sexualdienst-
leistungsgesetz
LT OÖ, 25.1.2018
Gesetz_Oö. Sexualdienstleis-
tungsgesetz-Novelle 2018
Zustimmung_ ÖVP, FPÖ, SPÖ,
Grüne
Die Erfahrungen mit dem Ende
2012 in Kraft getretenen oö. Sexu-
aldienstleistungsgesetzes wurden
für Anpassungen und Deregu-
lierungsmassnahmen genützt.
Schwerpunkte der Novelle sind
die Vereinfachung der Schutz-
zonenregelung sowie weitere
verfahrensrechtliche Bestimmun-
gen. Außerdem: Reduzierung der
Meldepflichten, Präzisierung der
Geschäftsführerregelungen und
mögliche Aufgaben der verant-
wortlichen Personen, Anpassun-
gen an das Bundesrecht.
Weiterentwicklung
der JKU
LT OÖ, 25.1.2018
Ausschussbericht_Genehmigung
einer Mehrjahresverpflichtung
Johannes Kepler Universität Linz
Zustimmung_ÖVP, FPÖ, SPÖ,
Grüne
Die Johannes Kepler Univer-
sität (JKU) Linz bekommt vom
Land von 2018 bis 2022 in fünf
Jahresbeträgen bis zu maximal
39,55 Millionen Euro. Damit soll
die Weiterentwicklung der JKU
als größte Bildungs- und For-
schungseinrichtung des Landes
gestärkt und gesichert werden.
Dazu komme, dass die Strate-
gie der Uni in diesem Zeitraum
großteils mit dem Strategischen
Wirtschafts- und Forschungs-
programm „Innovatives OÖ 2020“
des Landes übereinstimme. Die
Vereinbarung umfasst folgen-
de inhaltliche Schwerpunkte:
Weiterentwicklung des Linz
Institute of Technology (LIT),
Maßnahmen zur Steigerung der
Studierenden- und Absolventen-
zahlen, Wissenschaftsförderun-
gen (Nachwuchsförderung und
Förderung der Spitzenforschung),
Verstärkung der Internationali-
sierung (Austauschprogramme
für Studierende) und eine neue
Pädagogenbildung.
Strengere
Vorgaben bei der
Wohnbeihilfe für
Nicht-EU-Bürger
LT OÖ, 7.12.2017
Gesetz_Oö. Wohnbauförderungs-
gesetz-Novelle 2017
Zustimmung_ÖVP, FPÖ
Die Novelle des oö. Wohnbauför-
derungsgesetzes bringt für Nicht-
EU-Bürger strengere Vorgaben
für den Zugang zu Wohnbauförde-
rungen und mit Wohnbauförder-
mitteln errichteten Wohnungen.
Drittstaatangehörige müssen ei-
nen rechtmäßigen Aufenthalt von
fünf Jahren vorweisen und aus-
reichend Deutschkenntnisse (zum
Beispiel in Form eines Sprach-
zertifikates, Schulabschlusses,
Integrationskurses) vorweisen.
Dazu muss der Antragsteller statt
36 Monate zukünftig 54 Monate
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit
bezogen haben. Es werden nun
auch Kinderbetreuungs- und
Pflegezeiten angerechnet. Der
Bezug von Arbeitslosengeld wird
angerechnet, nicht aber jener von
Notstandsbeihilfe.