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Was ist in den vergangenen Monaten im 

Parlament in Wien und 

im 

Landhaus in Linz passiert? Womit haben sich die Abgeordneten 

beschäftigt? Wir durchforsten die 
letzten Sitzungen und bringen 
eine Auswahl der Beschlüsse.

Neue Universitätsfinanzierung

NR, 28.2.2018

Bundesgesetz_Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert 
wird

Zustimmung_ÖVP, FPÖ, Neos
Der Nationalrat beschloss für 2019 bis 2021 ein Uni-Budget von 11,07 Milliarden 
Euro. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35 
Milliarden Euro – gleichzeitig wird aber die Verteilung der Mittel geändert. Es 
werden für die Berechnung des Globalbudgets die Bereiche Forschung, Lehre 
sowie Infrastruktur und strategische Entwicklungen getrennt. Die Studienrich-
tungen werden in Fächergruppen eingeteilt – Buchwissenschaften sind wegen 
des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger 
dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer beziehungsweise 
künstlerische Studien. Ziel der Gesetzesänderung ist eine transparente Finan-

zierung und die bessere Steuerung der Kapazitäten der Lehre an den Unis. Die 
Zahl der prüfungsaktiven Studien soll gesteigert werden, die Betreuungsrelatio-
nen verbessert werden. Als ein nächster Schritt sollen neue Zugangsregelungen 
geschaffen werden.

mit Unterstützung des Landes Oberösterreich

REDAKTION_SABRINA KAINRAD

BESCHLÜSSE DES OÖ. LANDTAGS_www.land-oberoesterreich.gv.at

GESETZESBESCHLÜSSE DES Ö. PARLAMENTS_www.parlament.gv.at

WAS GIBT´S 

NEUES?

GESETZE

Nulldefizit-Budget

LT OÖ, 7.12.2017
Gesetz_Oö. Budget-Begleitgesetz 
2017
Zustimmung_ Artikel IX (Kran-
ken- und Unfallfürsorge für Oö. 
Landesbedienstete) und Artikel 
X (Kinderbetreuung): ÖVP, FPÖ; 
übrige Teile der Beilage 590/2017: 
einstimmig
Das heurige Budget (5,682 Milli-
arden Euro) sieht ein Nulldefizit 
vor. Es beinhaltet eine Reihe von 
Sparmaßnahmen sowie Investi-
tionen – darunter Schwerpunkte 
wie der Breitbandausbau und 
Mehrausgaben bei Gesund-
heit, Sozialem und Sicherheit. 
Sparmaßnahmen: Wiederein-
führung von Gebühren für den 
Nachmittags-Kindergarten und 
FHs, Nulllohnrunde für Politiker 
auf Landes- und Gemeindeebene, 
Kürzung des Beitrages für die 
Finanzierung der Landtagsklubs 
und der Parteienfinanzierung.

Sexualdienst-

leistungsgesetz

LT OÖ, 25.1.2018
Gesetz_Oö. Sexualdienstleis-
tungsgesetz-Novelle 2018
Zustimmung_ ÖVP, FPÖ, SPÖ, 
Grüne 
Die Erfahrungen mit dem Ende 
2012 in Kraft getretenen oö. Sexu-
aldienstleistungsgesetzes wurden 
für Anpassungen und Deregu-
lierungsmassnahmen genützt. 
Schwerpunkte der Novelle sind 
die Vereinfachung der Schutz-
zonenregelung sowie weitere 
verfahrensrechtliche Bestimmun-
gen. Außerdem: Reduzierung der 
Meldepflichten, Präzisierung der 
Geschäftsführerregelungen und 
mögliche Aufgaben der verant-
wortlichen Personen, Anpassun-
gen an das Bundesrecht.

Weiterentwicklung 

der JKU

LT OÖ, 25.1.2018
Ausschussbericht_Genehmigung 
einer Mehrjahresverpflichtung 

Johannes Kepler Universität Linz

Zustimmung_ÖVP, FPÖ, SPÖ, 
Grüne
Die Johannes Kepler Univer-
sität (JKU) Linz bekommt vom 
Land von 2018 bis 2022 in fünf 

Jahresbeträgen bis zu maximal 

39,55 Millionen Euro. Damit soll 
die Weiterentwicklung der JKU 
als größte Bildungs- und For-
schungseinrichtung des Landes 
gestärkt und gesichert werden. 
Dazu komme, dass die Strate-
gie der Uni in diesem Zeitraum 
großteils mit dem Strategischen 
Wirtschafts- und Forschungs-
programm „Innovatives OÖ 2020“ 
des Landes übereinstimme. Die 
Vereinbarung umfasst folgen-
de inhaltliche Schwerpunkte: 
Weiterentwicklung des Linz 
Institute of Technology (LIT), 
Maßnahmen zur Steigerung der 
Studierenden- und Absolventen-
zahlen, Wissenschaftsförderun-
gen (Nachwuchsförderung und 
Förderung der Spitzenforschung), 
Verstärkung der Internationali-
sierung (Austauschprogramme 
für Studierende) und eine neue 
Pädagogenbildung.

Strengere 

Vorgaben bei der 

Wohnbeihilfe für 

Nicht-EU-Bürger

LT OÖ, 7.12.2017
Gesetz_Oö. Wohnbauförderungs-
gesetz-Novelle 2017
Zustimmung_ÖVP, FPÖ
Die Novelle des oö.  Wohnbauför-
derungsgesetzes bringt für Nicht-
EU-Bürger strengere Vorgaben 
für den Zugang zu Wohnbauförde-
rungen und mit Wohnbauförder-
mitteln errichteten Wohnungen. 
Drittstaatangehörige müssen ei-
nen rechtmäßigen Aufenthalt von 
fünf Jahren vorweisen und aus-
reichend Deutschkenntnisse (zum 
Beispiel in Form eines Sprach-
zertifikates, Schulabschlusses, 
Integrationskurses) vorweisen. 
Dazu muss der Antragsteller statt 
36 Monate zukünftig 54 Monate 
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit 
bezogen haben. Es werden nun 
auch Kinderbetreuungs- und 
Pflegezeiten angerechnet. Der 
Bezug von Arbeitslosengeld wird 
angerechnet, nicht aber jener von 
Notstandsbeihilfe.