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Jetzt ist es also da. Das neue Unternehmer-Schreckgespenst. Lange vorangekündigt und seit 25. Mai
in Kraft. Die DSGVO. Geltend für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, also
auch für niedergelassene Ärzte. Besonders geschützte Daten, wie Gesundheitsdaten, unterliegen
dabei noch strengeren Bestimmungen. Mit einer gemeinsamen Beratung begleiten Rechtsanwalt
Gerald Waitz und Allgemeinmediziner und Geschäftsführer von Izintu, Philipp Meng,
niedergelassene
Ärzte mit Paketlösungen
auf dem Weg zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
DSGVO – EIN SCHWIERIGER PATIENT?
Der Arztbesuch. Meist mit etwas Unbehagen
wartet man auf den Aufruf. Halt! Darf man
überhaupt noch namentlich aufgerufen werden?
Oder muss man schon beim Eintreffen eine
Nummer ziehen, um anonym- ähhh pseudo-
nymisiert zu werden? So heftig kommt es doch
nicht. „Auf den ersten Blick macht sich die DS-
GVO für Patienten wenig bemerkbar. Die Kom-
munikation wird sich aber sicher verändern. Die
Übermittlung von unverschlüsselten E-Mails ist
nicht zulässig. Telefonische Auskünfte sind nur
unter strengen Auflagen möglich, nämlich nur
wenn die Identität des Anrufers zweifelsfrei ge-
klärt ist“, erklärt Meng. 2013 gründete er Izintu,
ein IT-Dienstleistungsunternehmen für nie-
dergelassene Ärzte. Gemeinsam mit dem Team
von Waitz-Rechtsanwälte als IT-Rechtsexperten,
wird nun eine umfassende juristische, informa-
tive und medizinische Beratung für die Um-
setzung der DSGVO in Arztpraxen angeboten.
Doch was gilt es alles zu beachten? Die wichtigs-
ten Behandlungsschritte für den Datenschutz in
einer Ordination auf einen Blick.
#1
Der Behandlungsplan
des Datenschutzes oder
Der Weg zur DSGVO-
konformen Praxis
Zu Beginn ist es notwendig, sich einen Über-
blick über alle Daten, die in der Praxis verarbei-
tet werden (wie Patienten-, Mitarbeiter- oder
Lieferantendaten) zu verschaffen. Gibt es für
jede Datenverarbeitung eine rechtliche Grund-
lage? Sind ausreichende Maßnahmen gegen
unbefugten Zugriff, Entwendung oder Zerstö-
rung der Daten – elektronisch und in Papier-
form – wie etwa durch Passwörter oder Akten-
vernichter, gesetzt worden? Wenn ein Dritter
beauftragt wurde die Daten zu verarbeiten, wie
etwa ein Anbieter der Ordinationssoftware, ein
Steuerberater oder die externe Buchhaltung,
dann muss ein datenschutzrechtlicher Vertrag
geschlossen werden. Auch der Webauftritt
muss überprüft werden. „Eine Praxis DSGVO-
konform umzugestalten kann sehr aufwändig
und zeitintensiv sein. Wir können mit unseren
drei unterschiedlichen Beratungspaketen die
Ärzte gut unterstützen. Izintu verschafft sich
bei einer Praxisbegutachtung einen Überblick
direkt vor Ort und unterstützt bei der techni-
schen Prozessgestaltung. Die rechtliche Vorer-
hebung und DSGVO-konforme Umsetzung
der Datenverarbeitung wird von unserer Kanz-
lei aus anwaltlicher Sicht begleitet“, so Waitz.
#2
Die Anamnese der
Ordinationsprozesse oder
Die Dateninventur
„Ärzte verarbeiten Gesundheitsdaten, welche
unter „sensible Daten“ fallen. Die DSGVO
stellt hier besondere Anforderungen zum
Schutze dieser Daten“, erklärt Waitz. Doch wie
soll bei der Fülle an Datenmengen am besten
vorgegangen werden? Zuerst einmal katego-
risch: Für Ordinationen sind die Kategorien
Patienten, Mitarbeiter und Lieferanten und
Vertreter typisch. Ausgehend von dieser Ein-
teilung können die involvierten Systeme und
Prozesse (etwa Ordinationssoftware, Karteikar-
tensystem, Befunde) aufgelistet und dann die
Details (etwa Kontaktdaten, Diagnosen, Versi-
cherungsdaten) der personenbezogenen Daten
erfasst werden.
#3
Die Befundbesprechung
der Dateninventur oder
Das Verarbeitungsverzeichnis
Mit der DSGVO entfällt die Meldepflicht an
die Datenschutzbehörde, jedoch wird das Füh-
ren eines Verarbeitungsverzeichnisses verlangt.
Dieses muss im Anlassfall vorgelegt werden.
Dabei muss der Verantwortliche, in diesem Fall
der Arzt, angeben, für welchen Zweck er die
Daten verarbeitet und unter welchen Katego-
rien diese verarbeitet werden. „Wir bieten den
Ärzten nach der DSGVO konformen Umset-
zung der Praxis zusätzlich auch laufende Bera-
tung an. Damit können sie sich sofort melden,
wenn Probleme auftauchen: Wenn eine Ver-
waltungsstrafe verhängt wird oder Ansprüche
Redaktion_Katharina Ecker Fotografie_Mario Riener Illustrationen_Alexandra Auböck
von links: Philipp Meng /
Allgemeinmediziner und
Geschäftsführer von
Izintu und Gerald Waitz /
Rechtsanwalt und
IT-Rechtsexperte