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Die klassische Wirtschaftskanzlei be-
treut zahlreiche Unternehmen. „Von der
Gründung – manchmal leider bis zur In-
solvenz“, sagt SCWP-Rechtsanwalt und
Partner Fritz Ecker. „Leider müssen wir
sehr oft als Feuerwehr agieren, wenn eine
Situation auftritt, die schon kritisch ist,
weil davor keine Beratung in Anspruch
genommen wurde“, sagt er. Gerade in
diesen Krisensituationen würde sich her-
Welche Rechtsform soll ich wählen? Wie bereite ich mich auf einen möglichen
Rückzug eines Miteigentümers vor? Für Gründer gilt es, zahlreiche rechtliche
Rahmenbedingungen abzuklären. Welche Fehler es dabei zu vermeinden gilt,
weiß man bei der SCWP Schindhelm.
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HAB ICH RECHT?
ausstellen, dass bestimmte Eventualitäten
vorweg nicht besprochen wurden. „Be-
stimmte Sachverhalte, die potentiell kon-
flikftbehaftet sind, müssen gleich bei der
Gründung mitangesprochen und in guten
Zeiten geregelt werden, damit es nicht ir-
gendwann ein böses Erwachen gibt“, sagt
SCWP-Rechtsanwalt und Partner Christi-
an Pindeus. Um eben genau jenes zu ver-
meiden, gilt es, einige Punkte zu beachten.
Gewerberecht
„Manche Gründer haben gewerberechtliche
Themen nicht am Radar und wissen nicht, dass
sie unter Umständen auch eine entsprechende
Gewerbeberechtigung beziehungsweise Befähi-
gungsnachweise für die Ausübung der Tätigkeit
brauchen“, sagt Pindeus, „mit einer rechtlichen
Beratung einer Kanzlei oder bei der Wirtschafts-
kammer lässt sich das leicht verhindern.“
Markenrecht
Gründer bauen mit Herzblut ihre Marke für den
Marktauftritt auf, investieren Zeit und Geld in auf-
wändige Brandings – bis sie merken, dass Name
oder Logo gar nicht eintragungsfähig sind oder es
bereits Mitbewerber gibt, die eine ähnliche Marke
eingetragen haben. „Das ist leider kein Einzelfall,
dann muss man wieder von vorne beginnen“, sagt
Ecker, „wir empfehlen eine firmenbuchrechtliche
Recherche vorab, auch eine österreichweite, eu-
ropaweite oder internationale Markenrecherche ist
möglich und ratsam.“
Steuern
„Wir haben immer wieder Jungunternehmer, die als
Rechtsform anfangs ein Einzelunternehmen wählen
und dann aus Haftungsgründen oder bei der ersten
Finanzierungsrunde zur GmbH wechseln wollen“,
sagt Pindeus, „dabei passiert es oft, dass sie sich
nicht die Frage stellen, wie sie ihr Einzelunterneh-
men in die GmbH einbringen und so tun, als hätten
sie ihr Unternehmen von Beginn an als GmbH auf-
gebaut.“ Das kann letztlich auch fatale steuerliche
Folgen haben. Ecker: „Man spricht dabei von einer
kalten Einbringung, die dazu führen kann, dass
stille Reserven aufgedeckt werden können, was
zu einer entsprechenden Steuerbelastung beim
Gründer führen kann.“ Dieser und weitere steuer-
liche Aspekte – wie etwa jener im Zusammenhang
mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen – sollten
bereits im Vorfeld abgeklärt werden.