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ALLES WAS RECHT IST.
Besserer
Schutz für
Unternehmensdaten
Jedes vierte Unternehmen in Deutschland
entdeckt im Laufe seiner Geschichte einen
Fall von Datendiebstahl oder Verrat von
Geschäftsgeheimnissen. Das ergab eine vom
deutschen Bundeskriminalamt veröffentlichte
Statistik, die Zahlen sind auf Österreich
übertragbar. Mit der geplanten Novellierung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)
wird man zukünftig besser dagegen
vorgehen können.
Die Dunkelziffer bei Datendiebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheim-
nissen ist wohl noch wesentlich höher als die offizielle Statistik. Häufig
treten solche Fälle dann auf, wenn ein Mitarbeiter zur Konkurrenz wech-
selt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird der Schutz von vertrauli-
chem Know-how und Geschäftsgeheimnissen wesentlich verbessert. Der-
zeit läuft im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Dieser Schutz soll
einen fairen Wettbewerb gewährleisten und vor gesetzwidrigem Erwerb
und der Nutzung sowie Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wirk-
sam abschrecken. Ein Geschäftsgeheimnis wird nun als nicht allgemein
bekannte oder zugängliche Information mit kommerziellem Wert defi-
niert. Geschäftsgeheimnisse liegen aber nur dann vor, wenn diese vom
Inhaber durch besondere Maßnahmen geschützt werden. Jeder Unter-
nehmer sollte sich daher rechtzeitig überlegen, welche seiner Geschäftsda-
ten er gegen die unlautere Ausbeutung durch einen abtrünnigen Insider
oder Industriespionage geschützt haben will. Genau für diese Daten soll-
ten dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Erwerb,
Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses sind ohne Zu-
stimmung des Inhabers illegal. Effektiv durchgesetzt werden kann dieser
Schutz mit Klagen auf Unterlassung und Beseitigung sowie Schadener-
satz. Mit einem eigenen Schnellverfahren (Erlassung einer Einstweiligen
Verfügung) ist gewährleistet, dass derartige Prozesse von den Tätern nicht
verzögert werden können. Im Gesetzesentwurf ist auch die Möglichkeit
vorgesehen, eine Beschlagnahme und Herausgabe der rechtsverletzenden
Produkte zu erreichen – das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzi-
gen Rechtslage. Denn sehr oft scheitern derzeit solche Ansprüche an der
schwierigen Beweisführung, etwa weil der ehemalige Mitarbeiter seinen
Laptop mitgenommen hat und etwaige Datentransfers ohne Zugriff auf
diesen Laptop im Nachhinein nicht mehr bewiesen werden können.
Für Unternehmen bedeutet das: Der Datenschutz wird enorm wichtig.
Nur wer jetzt seine Geschäftsgeheimnisse definiert und schützt, wird in
Zukunft Datendiebstähle mit den neuen gesetzlichen Mitteln besser ver-
hindern können.
Kommentar
von Gerald Waitz
Der
Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz
ist Experte im Wett-
bewerbsrecht. Waitz ist Partner der Linzer Kanzlei Waitz
Rechtsanwälte GmbH, die Unternehmen und Unterneh-
merpersönlichkeiten im Wirtschafts- und Steuerrecht berät.