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Pluspunkt bei einer Entsendung ist,
dass der Mitarbeiter dann meist in der
österreichischen Sozialversicherung bleiben
kann. Das bringt die Vorteile, durchgehend
Beiträge für die Pension einzuzahlen,
und sollten der Partner sowie die Kinder
mitkommen, können diese bei Bedarf sehr
großzügig mitversichert werden.
In welchem Land der Mitarbeiter steuer-
pflichtig wird, hängt häufig von seiner Auf-
enthaltsdauer sowie der Lohnbezugsstelle ab.
Die Frage kann oft am Beginn noch gar nicht
abschließend geklärt werden. Unternehmen
sollen daher einmal den wahrscheinlichsten
Sachverhalt annehmen und ein erstes Konzept
ausarbeiten – dieses muss in weiterer Folge
laufend überprüft und angepasst werden. Ein
falscher Weg hingegen ist, den Auslandseinsatz
ausschließlich anhand steuerlicher Aspekte zu
organisieren: „Die Steuer darf nicht an obers-
ter Stelle stehen, sondern es geht darum, was
betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, und dazu
findet man immer wieder einen guten steuer-
rechtlichen Rahmen.“ Für die Mitarbeiter ist
das Thema „Steuern“ oft nur von untergeord-
neter Bedeutung, da es die Tendenz gibt, mit
den Expats einen Nettobetrag oder den Abzug
der fiktiven österreichischen Lohnsteuer zu
vereinbaren. Letzteres hat den Vorteil, dass un-
ter den Expats keine Präferenzen für bestimm-
te Länder geschaffen werde. Das Argument,
dass der Arbeitgeber mit dieser Vereinbarung
in Österreich als Hochsteuerland immer
schlechter fahre, gilt nicht uneingeschränkt:
„Das muss man sich immer genau anschauen –
wir haben etwa eine begünstigte Besteuerung
von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.“
To-dos für Auslandsentsendungen
Drei Tipps von Karl Waser
01
Erstellung einer Entsenderichtlinie_Mit einer Entsenderichtlinie bringt
man Transparenz ins Unternehmen und sorgt für Fairness. Zudem emp-
fiehlt es sich, darin Vergütungskriterien, abgestuft nach Ländern und nach
Dauer des Auslandsaufenthalts, zu definieren.
02
Verschriftlichung des Entsendeprozesses_Dabei werden alle Schritte
mit Beginn des Bewerbungsprozesses für eine Expat-Stelle bis hin zur
Abreise des Expats, der jährlichen Steuererklärung sowie der Reintegration
des Mitarbeiters inklusive der dafür benötigten Zeitspannen und der rich-
tigen Ansprechpartner grafisch dargestellt. Die Übersicht bekommen alle
am Prozess beteiligten Personen.
03
Regelmäßiger Austausch mit den Expats_Das Unternehmen soll
regelmäßig mit den Expats in Kontakt sein und diesen auch eine Kommuni-
kationsmöglichkeit mit Experten – etwa Steuerberatern – ermöglichen.
Vorsicht!
Bei der Beratung von Unternehmen für Auslandsentsendungen
fallen Karl Waser regelmäßig zwei Fehler auf:
01
Keine klar festgelegte Ansprechperson_Es ist ganz wesentlich, dass
es im Unternehmen eine Ansprechperson für die Expats gibt, die als
Schnittstelle für die unterschiedlichen Abteilungen im Unternehmen (etwa
Rechtsabteilung, Controlling, Personalverrechnung) agiert.
02
Kein regelmäßiges Monitoring_Das zum Start der Auslandsentsen-
dung erstellte Konzept muss laufend aktualisiert werden. Wenn das nicht
passiert und dann etwa das Finanzamt bei einer Steuerprüfung drauf-
kommt, dass man zwei Jahre im falschen Land Steuern bezahlt hat, kann
das teuer werden. „Das kommt leider sehr oft vor, dass wir von Firmen im
Nachhinein zum Sanieren von Auslandsentsendungen beauftragt werden.“
Icon berät aber lieber im Vorfeld – bevor der Mitarbeiter dann einmal weg
ist.
Auslandsaufenthalte werden
seit Jahren immer wichtiger –
für die Firmen wird es aber
immer schwieriger, Mitarbeiter
dazu zu bewegen.
Karl Waser
Steuerberater,
Icon Wirtschaftstreuhand