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hätte laut Hasenöhrl „Korruption Tür und
Tor geöffnet“. Ausschreibungen würden
nun so gestaltet werden, dass nur bestimm-
te Firmen die Leistung anbieten können.
Daneben würde das Bestbieterprinzip auch
den wirtschaftlichen Fortschritt hemmen:
„Mit dem Bestbieterprinzip bekomme ich
zwar ein Produkt, das sehr gut ist, aber die-
ses gleichzeitig zu einem entsprechend hö-
heren Preis. Es überlegt sich niemand, wie
man das Produkt besser entwickeln könn-
te.“ Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
führe am Ende des Tages unweigerlich
zum Billigstbieterprinzip, ist der Unter-
nehmer überzeugt: „Wenn ich langfristig
wirtschaftlich überleben will, muss ich mir
technisch überlegen, wie ich die Baustelle
am kostengünstigsten abwickle.“
#
unterschiedliche
Bauordnungen
Auf die Frage nach möglichen not-
wendigen gesetzlichen Änderungen im
Bau- und Immobilienbereich nennt
Rechtsanwalt Manuel Traxler von Gess-
wein-Spiessberger Traxler Rechtsanwälte
folgende Punkte:
Unterschiedliche Landesgesetze
_
Es gibt viele Gesetze auf Landesebene,
etwa im Raumordnungsrecht, dem
grundverkehrsbehördlichen Bereich
sowie im Baurecht. Die Arbeit würde
wesentlich leichter werden, wenn etwa
die neun unterschiedlichen Bauordnun-
gen angeglichen werden würden.
Die Maximilianhof Immobilien mit Sitz in Altmünster ist
als Bauträger im frei finanzierten Wohnbau tätig und
entwickelt für gemeinnützige Bauträger Wohnungen.
Die beiden Bereiche würden in Oberösterreich „eine
gute Symbiose“ bilden, so Gesswein. Während es im
frei finanzierten Wohnbau relativ wenig Grenzen gebe,
schaffe man durch den gemeinnützigen Wohnbau für
sozial Schwächere oder auch als Starterwohnung leist-
baren Wohnbau und es wird der Landflucht entgegen-
gewirkt: „In den strukturschwächeren Gegenden ist der
Wohnungsbau für frei finanzierte Bauträger nicht mehr
attraktiv. Die Grundstücke sind zwar noch günstiger,
aber die Baukosten sind gleich teuer.“ „Leistbar“ sei
immer relativ, bei den von der Maximilianhof Immobili-
en entwickelten Wohnungen liegen die Mieten inklu-
sive Betriebskosten bei etwas über sieben Euro pro
Quadratmeter.
Bei den frei finanzierten Wohnungen starten bei Maximi-
lianhof Immobilien die Preise bei 3.500 Euro pro Quad-
ratmeter Verkaufsfläche. „Nach oben hin gibt es keine
Grenzen“, sagt Eigentümer Gesswein und nennt als aktu-
ell „ausgefallenstes Projekt“ die Kösslmühle in Gmunden
am Traunsee mit einer Auto- sowie einer Bootshaustief-
garage mit 23 Stellplätzen. Das Projekt erntete heftige
Kritik, erst im fünften Anlauf nach einer deutlichen Ver-
kleinerung des Bauvorhabens von 20 auf 16 Wohnungen
gab es grünes Licht dafür. Dazu Gesswein: „Es war ein
langer, steiniger Weg, aber nun werden alle Interessen
bestmöglich berücksichtigt. Es ist das erste Mal, dass in
Österreich eine Bootshaustiefgarage errichtet wird und
da muss man anfangs mit ein bisschen Gegenwind rech-
nen.“ Nun sei man kurz vor dem Erhalt aller Baubewilli-
gungen und damit auch knapp vor Bau- und Verkaufs-
start. Insgesamt entwickelt die Maximilianhof Immobilien
jährlich rund 150 Wohnungen in Oberösterreich sowie in
der Region Kitzbühel. Als eine USP des Unternehmens,
die auch immer stärker gefragt werde, nennt Gesswein
die umfassende Betreuung von Investoren – dabei sei
auch die Zusammenarbeit mit der im selben Firmenge-
bäude beheimateten Rechtsanwaltskanzlei Gesswein-
Spiessberger Traxler Rechtsanwälte ein großer Plus-
punkt. Eine steigende Herausforderung in der Branche
sei die starke Beschleunigung der Immobilienwirtschaft:
„Kürzere Nutzungszyklen, steigende Preise, diverse neue
Wohnformen und alternative Energie fordern die
Bauträger, bieten aber vor allem spannende
Lösungen.“
„In den vergangenen Jahren hat
eine starke Beschleunigung der
Immobilienwirtschaft stattgefunden –
kürzere Nutzungszyklen, steigende
Preise, diverse neue Wohnformen
und alternative Energie fordern die
Bauträger.“
Michael Gesswein
Eigentümer, Maximilianhof Immobilien
Mietrechtsgesetz
_Dieses ist mit vielen
Übergangsbestimmungen und Ausnah-
men recht komplex. Hintergrund dafür:
Das Gesetz ist im Wesentlichen auf den
Wiener Mark als größten österreichi-
schen Mietmarkt ausgelegt, am Land
sind diese Bestimmungen teilweise gar
nicht nötig. Es braucht eine Deregulie-
rung und Vereinfachung.
Verfahrensbeschleunigung bei Bau-
ver-fahren
_Der Gemeinderat ist als
Berufungsinstanz weggefallen. Wenn
man nun Rechtsmittel gegen den
Bescheid des Bürgermeisters erhebt, ist
man gleich beim Landesverwaltungsge-
richt. Dort hat sich dementsprechend
der Arbeitsaufwand gesteigert und es
Mein Wohntraum
_Ich
fühle mich als gebürtiger
Leondinger am Traunsee
sehr wohl – aktuell plane ich
meine eigenen vier Wände
am See.