111

hätte laut Hasenöhrl „Korruption Tür und 

Tor geöffnet“. Ausschreibungen würden 

nun so gestaltet werden, dass nur bestimm-

te Firmen die Leistung anbieten können. 

Daneben würde das Bestbieterprinzip auch 

den wirtschaftlichen Fortschritt hemmen: 

„Mit dem Bestbieterprinzip bekomme ich 

zwar ein Produkt, das sehr gut ist, aber die-

ses gleichzeitig zu einem entsprechend hö-

heren Preis. Es überlegt sich niemand, wie 

man das Produkt besser entwickeln könn-

te.“ Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis 

führe am Ende des Tages unweigerlich 

zum Billigstbieterprinzip, ist der Unter-

nehmer überzeugt: „Wenn ich langfristig 

wirtschaftlich überleben will, muss ich mir 

technisch überlegen, wie ich die Baustelle 

am kostengünstigsten abwickle.“ 

#

unterschiedliche  

Bauordnungen 

Auf die Frage nach möglichen not-

wendigen gesetzlichen Änderungen im 

Bau- und Immobilienbereich nennt 

Rechtsanwalt Manuel Traxler von Gess-

wein-Spiessberger Traxler Rechtsanwälte 

folgende Punkte: 

Unterschiedliche Landesgesetze

_

Es gibt viele Gesetze auf Landesebene, 

etwa im Raumordnungsrecht, dem 

grundverkehrsbehördlichen Bereich 

sowie im Baurecht. Die Arbeit würde 

wesentlich leichter werden, wenn etwa 

die neun unterschiedlichen Bauordnun-

gen angeglichen werden würden. 

Die Maximilianhof Immobilien mit Sitz in Altmünster ist 

als Bauträger im frei finanzierten Wohnbau tätig und 

entwickelt für gemeinnützige Bauträger Wohnungen. 

Die beiden Bereiche würden in Oberösterreich „eine 

gute Symbiose“ bilden, so Gesswein. Während es im 

frei finanzierten Wohnbau relativ wenig Grenzen gebe, 

schaffe man durch den gemeinnützigen Wohnbau für 

sozial Schwächere oder auch als Starterwohnung leist-

baren Wohnbau und es wird der Landflucht entgegen-

gewirkt: „In den strukturschwächeren Gegenden ist der 

Wohnungsbau für frei finanzierte Bauträger nicht mehr 

attraktiv. Die Grundstücke sind zwar noch günstiger, 

aber die Baukosten sind gleich teuer.“ „Leistbar“ sei 

immer relativ, bei den von der Maximilianhof Immobili-

en entwickelten Wohnungen liegen die Mieten inklu-

sive Betriebskosten bei etwas über sieben Euro pro 

Quadratmeter.

Bei den frei finanzierten Wohnungen starten bei Maximi-

lianhof Immobilien die Preise bei 3.500 Euro pro Quad-

ratmeter Verkaufsfläche. „Nach oben hin gibt es keine 

Grenzen“, sagt Eigentümer Gesswein und nennt als aktu-

ell „ausgefallenstes Projekt“ die Kösslmühle in Gmunden 

am Traunsee mit einer Auto- sowie einer Bootshaustief-

garage mit 23 Stellplätzen. Das Projekt erntete heftige 

Kritik, erst im fünften Anlauf nach einer deutlichen Ver-

kleinerung des Bauvorhabens von 20 auf 16 Wohnungen 

gab es grünes Licht dafür. Dazu Gesswein: „Es war ein 

langer, steiniger Weg, aber nun werden alle Interessen 

bestmöglich berücksichtigt. Es ist das erste Mal, dass in 

Österreich eine Bootshaustiefgarage errichtet wird und 

da muss man anfangs mit ein bisschen Gegenwind rech-

nen.“ Nun sei man kurz vor dem Erhalt aller Baubewilli-

gungen und damit auch knapp vor Bau- und Verkaufs-

start. Insgesamt entwickelt die Maximilianhof Immobilien 

jährlich rund 150 Wohnungen in Oberösterreich sowie in 

der Region Kitzbühel. Als eine USP des Unternehmens, 

die auch immer stärker gefragt werde, nennt Gesswein 

die umfassende Betreuung von Investoren – dabei sei 

auch die Zusammenarbeit mit der im selben Firmenge-

bäude beheimateten Rechtsanwaltskanzlei Gesswein-

Spiessberger Traxler Rechtsanwälte ein großer Plus-

punkt. Eine steigende Herausforderung in der Branche 

sei die starke Beschleunigung der Immobilienwirtschaft: 

„Kürzere Nutzungszyklen, steigende Preise, diverse neue 

Wohnformen und alternative Energie fordern die 

Bauträger, bieten aber vor allem spannende 

Lösungen.“

„In den vergangenen Jahren hat 

eine starke Beschleunigung der 

Immobilienwirtschaft stattgefunden –  

kürzere Nutzungszyklen, steigende 

Preise, diverse neue Wohnformen 

und alternative Energie fordern die 

Bauträger.“ 

Michael Gesswein

Eigentümer, Maximilianhof Immobilien

Mietrechtsgesetz

_Dieses ist mit vielen 

Übergangsbestimmungen und Ausnah-

men recht komplex. Hintergrund dafür: 

Das Gesetz ist im Wesentlichen auf den 

Wiener Mark als größten österreichi-

schen Mietmarkt ausgelegt, am Land 

sind diese Bestimmungen teilweise gar 

nicht nötig. Es braucht eine Deregulie-

rung und Vereinfachung.

Verfahrensbeschleunigung bei Bau- 

ver-fahren

_Der Gemeinderat ist als  

Berufungsinstanz weggefallen. Wenn 

man nun Rechtsmittel gegen den 

Bescheid des Bürgermeisters erhebt, ist 

man gleich beim Landesverwaltungsge-

richt. Dort hat sich dementsprechend 

der Arbeitsaufwand gesteigert und es 

Mein Wohntraum

_Ich 

fühle mich als gebürtiger 

Leondinger am Traunsee 

sehr wohl – aktuell plane ich 

meine eigenen vier Wände 

am See.