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Wer aus einem Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommt, muss in
Oberösterreich Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Oft ist dieser
Nachweis
selbst für Menschen, die jahrelang in Österreich gearbeitet und Steuern gezahlt
haben, eine zu hohe Hürde
. Das soll sich ändern.
SPRACHE ALS SCHLÜSSEL
ZUR INTEGRATION
Seit 1. Jänner 2018 haben mehr als 1.000
Förderwerber um Ausnahme von den In-
tegrationserfordernissen ersucht, da sie
trotz teilweise jahrzehntelangen Aufent-
halts in Österreich die Mindestanforde-
rungen an die sprachliche oder berufliche
Integration nicht erbringen. „Das zeigt,
dass die Integrationspolitik hier nicht
erfolgreich war. Kenntnisse der Sprache
des Gastlandes sind aber unverzichtbar
für eine gelungene Integration. Die ver-
gangenen Versäumnisse der Politik in
diesem Bereich sollen aber jene Personen
nicht benachteiligen, die durch ihre be-
rufliche Tätigkeit einen wertvollen Bei-
trag für unsere Gesellschaft geleistet ha-
ben. So werden beispielsweise Personen
vom Nachweis der Deutschkenntnisse
ausgenommen, die vor dem 1.1.1959
geboren wurden und Leistungen aus der
gesetzlichen österreichischen Pensions-
versicherung beziehen. Grundsätzlich
werden ausreichende Deutschkenntnisse
aber weiterhin Voraussetzung sein, wenn
es um die Wohnbeihilfe geht“, erklärt
Landeshauptmannstellvertreter Manfred
Haimbuchner. Um sprachliche Integ-
ration zukünftig sicherzustellen, wurde
der Integrationslandesrat aufgefordert,
ein langfristiges Integrationskonzept
zu erstellen. „Es muss dies ein Konzept
sein, dass sicherstellt, das Zuwanderer
auch in unserer Gesellschaft und am Ar-
beitsmarkt ankommen. Fehlende Integ-
ration fördert nur Parallelgesellschaften
und erzeugt Frustration“, so Haimbuch-
ner.
Mehr Wohnbeihilfe
Änderungen bei der Wohnbeihilfe gibt
es übrigens für alle. „Ich werde den anre-
chenbaren Wohnungsaufwand von 3,50
Euro auf 3,70 Euro pro Quadratmeter
erhöhen, um zielgruppengerecht ein-
kommensschwachen Personen weiterhin
leistbares Wohnen zu ermöglichen“, freut
sich Haimbuchner. Der anrechenbare
Wohnungsaufwand ergibt sich aus der
monatlichen Miete abzüglich Betriebs-
kosten, öffentlicher Abgaben, besonderer
Aufwendungen und Verwaltungskosten.
„Außerdem werden wie jedes Jahr die Ein-
kommensgrenzen an die Erhöhung der
Ausgleichszulagenrichtsätze angepasst,
damit trotz der Pensionserhöhungen
beim Bezieher keine Schmälerungen in
der Wohnbeihilfe entstehen.“
Redaktion_PR / FPÖ
Fotografie_Hermann Wakolbinger, Gettyimages
Illustration_Gettyimages
Fixzinsfinanzierung
wird noch attraktiver
Gute Nachrichten gibt es auch für
Häuslbauer. Seit 2018 bieten das Land
Oberösterreich und die Hypo-Bank eine
Finanzierungsförderung für Eigenheim-
neubauten an: Bisher zahlte der Bauherr
über 20 Jahre hinweg einen Zinssatz von
einem Prozent, das Land Oberösterreich
steuert dieselbe Zinsquote bei. „Diese
allseits beliebte Fixzinsvariante geht in
die Verlängerung und wird sogar noch at-
traktiver. So sollen künftig nur noch 0,75
Prozent der Zinslast beim Förderwerber
verbleiben und das mit einer garantiert
gleichbleibenden Rate über die gesamte
Laufzeit von 20 Jahren.
Neu ist auch, dass dieser unschlagbare
Zinssatz vom 1. Jänner 2020 bis zum 31.
Dezember 2021, also für den Zeitraum
von zwei Jahren angeboten werden kann“,
berichtet Haimbuchner. „Ich bedanke
mich an dieser Stelle noch einmal herzlich
bei der Hypo Landesbank, die es möglich
macht, diese unschlagbaren Konditio-
nen an die Förderwerber weitergeben zu
können.“_
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Die vergangenen Versäumnisse
der Politik im Integrationsbereich
sollen nicht jene Personen
benachteiligen, die durch ihre
berufliche Tätigkeit einen
wertvollen Beitrag für unsere
Gesellschaft geleistet haben.
Manfred Haimbuchner
Landeshauptmann-
stellvertreter