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Wer aus einem Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommt, muss in 

Oberösterreich Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Oft ist dieser 

Nachweis 

selbst für Menschen, die jahrelang in Österreich gearbeitet und Steuern gezahlt 

haben, eine zu hohe Hürde

. Das soll sich ändern. 

SPRACHE ALS SCHLÜSSEL 

ZUR INTEGRATION

Seit 1. Jänner 2018 haben mehr als 1.000 

Förderwerber um Ausnahme von den In-

tegrationserfordernissen ersucht, da sie 

trotz teilweise jahrzehntelangen Aufent-

halts in Österreich die Mindestanforde-

rungen an die sprachliche oder berufliche 

Integration nicht erbringen. „Das zeigt, 

dass die Integrationspolitik hier nicht 

erfolgreich war. Kenntnisse der Sprache 

des Gastlandes sind aber unverzichtbar 

für eine gelungene Integration. Die ver-

gangenen Versäumnisse der Politik in 

diesem Bereich sollen aber jene Personen 

nicht benachteiligen, die durch ihre be-

rufliche Tätigkeit einen wertvollen Bei-

trag für unsere Gesellschaft geleistet ha-

ben. So werden beispielsweise Personen 

vom Nachweis der Deutschkenntnisse 

ausgenommen, die vor dem 1.1.1959 

geboren wurden und Leistungen aus der 

gesetzlichen österreichischen Pensions-

versicherung beziehen. Grundsätzlich 

werden ausreichende Deutschkenntnisse 

aber weiterhin Voraussetzung sein, wenn 

es um die Wohnbeihilfe geht“, erklärt 

Landeshauptmannstellvertreter Manfred 

Haimbuchner. Um sprachliche Integ-

ration zukünftig sicherzustellen, wurde 

der Integrationslandesrat aufgefordert, 

ein langfristiges Integrationskonzept 

zu erstellen. „Es muss dies ein Konzept 

sein, dass sicherstellt, das Zuwanderer 

auch in unserer Gesellschaft und am Ar-

beitsmarkt ankommen. Fehlende Integ-

ration fördert nur Parallelgesellschaften 

und erzeugt Frustration“, so Haimbuch- 

ner.

Mehr Wohnbeihilfe

Änderungen bei der Wohnbeihilfe gibt 

es übrigens für alle. „Ich werde den anre-

chenbaren Wohnungsaufwand von 3,50 

Euro auf 3,70 Euro pro Quadratmeter 

erhöhen, um zielgruppengerecht ein-

kommensschwachen Personen weiterhin 

leistbares Wohnen zu ermöglichen“, freut 

sich Haimbuchner. Der anrechenbare 

Wohnungsaufwand ergibt sich aus der 

monatlichen Miete abzüglich Betriebs-

kosten, öffentlicher Abgaben, besonderer 

Aufwendungen und Verwaltungskosten. 

„Außerdem werden wie jedes Jahr die Ein-

kommensgrenzen an die Erhöhung der 

Ausgleichszulagenrichtsätze angepasst, 

damit trotz der Pensionserhöhungen 

beim Bezieher keine Schmälerungen in 

der Wohnbeihilfe entstehen.“

Redaktion_PR / FPÖ

Fotografie_Hermann Wakolbinger, Gettyimages

Illustration_Gettyimages

Fixzinsfinanzierung 

wird noch attraktiver

Gute Nachrichten gibt es auch für 

Häuslbauer. Seit 2018 bieten das Land 

Oberösterreich und die Hypo-Bank eine 

Finanzierungsförderung für Eigenheim-

neubauten an: Bisher zahlte der Bauherr 

über 20 Jahre hinweg einen Zinssatz von 

einem Prozent, das Land Oberösterreich 

steuert dieselbe Zinsquote bei. „Diese 

allseits beliebte Fixzinsvariante geht in 

die Verlängerung und wird sogar noch at-

traktiver. So sollen künftig nur noch 0,75 

Prozent der Zinslast beim Förderwerber 

verbleiben und das mit einer garantiert 

gleichbleibenden Rate über die gesamte 

Laufzeit von 20 Jahren. 

Neu ist auch, dass dieser unschlagbare 

Zinssatz vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. 

Dezember 2021, also für den Zeitraum 

von zwei Jahren angeboten werden kann“, 

berichtet Haimbuchner. „Ich bedanke 

mich an dieser Stelle noch einmal herzlich 

bei der Hypo Landesbank, die es möglich 

macht, diese unschlagbaren Konditio-

nen an die Förderwerber weitergeben zu  

können.“_

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Die vergangenen Versäumnisse 

der Politik im Integrationsbereich 

sollen nicht jene Personen 

benachteiligen, die durch ihre 

berufliche Tätigkeit einen 

wertvollen Beitrag für unsere  

Gesellschaft geleistet haben. 

Manfred Haimbuchner

Landeshauptmann- 
stellvertreter