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Unternehmen im Liebes(r)aus(ch)

Große Liebe, großer Tag, große Zukunft. Und dann plötzlich: das große Platzen des gemeinsamen Traumes. In fast jedem zweiten Fall scheidet die Ehe in Österreich nicht der Tod, sondern der Scheidungsrichter. Die Gmundner Wirtschafts- und Scheidungsrechtsanwältin Christina Gesswein-Spiessberger erklärt, worauf es bei Scheidungen von Unternehmerehepaaren ankommt.

„Eigentlich bin ich über die Unternehmer zu den Scheidungen gekommen und habe mittlerweile sogar die größte Scheidung Oberösterreichs abgewickelt“, erinnert sich Gesswein-Spiessberger. Gemeinsam mit ihrem Team der Rechtsanwaltskanzlei im Maximilianhof begleitet die 37-jährige Anwältin Unternehmen in Wirtschafts- und Scheidungsangelegenheiten. „Ich habe meine Ausbildung in großen Wirtschaftskanzleien gemacht. Da wir viele Unternehmen im täglichen Business begleiten, wurde der Wunsch meiner Mandanten immer größer, auch bei Scheidungen beraten zu werden. Wir gehen Scheidungen wie einen Wirtschaftsfall an“, sagt die Anwältin. Angestrebt werde eine faire Lösung, möglichst „ohne Streit, Peinlichkeiten und Schmutzwäsche“. Viele Noch-Ehepaare würden die Anwältin im Scheidungsfall sogar gemeinsam heranziehen.

#Die rosarote Brille

Klar. Niemand möchte gleich nach der Hochzeit an eine Trennung denken. Und schon gar nicht vorher. Doch dann passiert es plötzlich: Das Rosa in der Brille verblasst und man sieht dunkelschwarz für die gemeinsame Zukunft. Und das Unternehmen? „Ohne Ehe- oder Gesellschaftsvertrag fallen laut Gesetz bei Unternehmerscheidungen sowohl das Unternehmen selbst, als auch Gegenstände wie etwa Büromöbeln oder Firmenfahrzeuge nicht in die eheliche Aufteilungsmasse. Schließlich muss das Unternehmen vor einer Zerstückelung geschützt werden“, so die Anwältin. Auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht entnommene Gewinne und Rücklagenbildungen unterliegen nicht der Aufteilung. „Eine schwierige Situation, wenn im Vorfeld nichts geregelt wurde und sich die Fronten bei einer Scheidung verhärten“, ergänzt Gesswein-Spiessberger.

#Rüsten für den Ernstfall

Bei Unternehmerehen seien deshalb vertragliche Regelungen in vielen Fällen für eine faire Lösung im Scheidungsfall notwendig, meint Gesswein-Spiessberger. Der Inhalt und die Vertragsform richten sich danach, in welcher Weise die Ehepartner im Unternehmen beteiligt sind oder mitwirken.

#Einmal, zweimal, dreimal ... Nachschärfen bitte!

Eheverträge, die zu Beginn der Karriere oder vor der Hochzeit abgeschlossen wurden, sind oft keine belastbare Lösung“, weiß Gesswein-Spiessberger. Am besten sei es, einen Ehevertrag laufend zu aktualisieren und zu ergänzen. Dann halte dieser im Ernstfall auch. Unternehmer, die zum zweiten oder dritten Mal heiraten, würden in der Regel immer einen Ehevertrag abschließen. „Meine Erfahrung ist, dass sich Männer grundsätzlich mehr auf einen Scheidungsfall vorbereiten. Frauen machen sich weniger Gedanken darüber“, erzählt Gesswein-Spiessberger und empfiehlt, sich schon in rosigen Zeiten gemeinsam immer wieder zu überlegen: Wie könnten wir uns ein Leben nach einer Scheidung vorstellen? „Zu wissen, dass man auch ohne seinen Partner sein Leben gut meistern könnte, ist ein gutes Gefühl. Es führt zu einem schönen, gemeinsamen Lebensgrundsatz: Wir müssen nicht miteinander, sondern wir wollen das.“

Richtig strittige Scheidungen seien in der Kanzlei die Ausnahme. Gesswein-Spiessberger: „Wir hatten in unserer Kanzlei erst zwei Scheidungen, die wir mit allen Rechtsmitteln durchprozessieren mussten. In einer davon vertraten wir einen 70-jährigen Mann, der eine 40-jährige Frau geheiratet hatte, die gewalttätig wurde und im Scheidungsprozess hohe Ansprüche stellte.“ Am besten sei es, rechtzeitig vorzusorgen und Regelungen zu treffen. Oder man schlage den Weg der strittigen Scheidung ein, vergleiche sich aber dann, denn „bei einer richtig strittigen Scheidung habe ich noch nie einen Gewinner gesehen.“

„Es gibt keine Gewinner bei einer richtig strittigen Scheidung.“

Christina Gesswein-Spiessberger Rechtsanwältin, Maximilianhof

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