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„Gar nicht so einfach wie vorgestellt“

Am Anfang war die Idee. Doch von der Idee bis zum funktionierenden Unternehmen ist es ein weiter Weg. Unternehmensgründer würden das in der anfänglichen Euphorie häufig vergessen, weiß Christoph Harrer, Partner und Standortleiter des Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA in Linz. Zehn Punkte vom Steuerberater, an die Gründer denken sollten.

#01 Geschäftsidee serienreif machen

Es kommt immer wieder vor, dass jemand eine Idee hat und dann schon den Umsatz und das laufende Business sieht. In Wirklichkeit sind aber viele Dinge noch viel zu wenig ausgereift – häufig vergessen wird etwa auf eine Markt- oder Standortanalyse.

#02 Mindestumsatz berechnen

Die Berechnung zeigt, ob die Kosten gedeckt werden können und der Zielumsatz erreichbar ist. Häufiger Fehler: Es wird top-down anstatt bottom-up (von den Kosten zum Umsatz) geplant. Dann kommt der Aha-Moment: „Die Erreichung meines Zielumsatzes ist ja gar nicht so einfach wie vorgestellt.“

#03 Erstellung des Businessplans

Für einen Überblick über die Erfolgsaussichten und den Liquiditätsbedarf. Achtung: Umsatz ist nicht gleich Zahlungseingang – zur Realisierung der Liquidität kann es zwei, drei Monate dauern und für diese Zeit braucht es eine Zwischenfinanzierung. Der Steuerberater unterstützt bei der Erstellung des Plans für den Finanzbereich. Empfehlung: Für den Bankbesuch bereits einen gut aufgestellten Businessplan vorbereiten – das macht einen professionellen Eindruck.

#04 Inanspruchnahme möglicher Förderungen

Bei diesem komplexen Thema soll man sich Hilfe von Profis (Wirtschaftskammer, Bank) holen. Wichtig: Viele Förderungen werden nur vorab gewährt – wenn etwa schon mit dem Bau begonnen wurde, kann es für ein Ansuchen zu spät sein.

#05 Wahl der Rechtsform

Unternehmensgründer glauben oft, dass sie sofort eine GmbH gründen müssen, damit sie nicht „von der Steuer aufgefressen“ werden. Als Faustregel gilt: Eine GmbH ist steuerrechtlich ab einem Gewinn von 300.000 Euro sinnvoll. Daher ist meist ein Beginn als Einzelunternehmer zweckmäßig und später kann man das Unternehmen steuerneutral in eine GmbH einbringen. Es sollten aber gar nicht primär die steuerlichen Gesichtspunkte bei der Wahl der Rechtsform entscheidend sein – sondern etwa Betriebsgröße, Kapitalbedarf, Haftungen, Zahl der Firmeneigentümer. Neugründern ist oft nicht bewusst, dass sie mit einer Kapitalgesellschaft ihren Handlungsspielraum einschränken. Wichtig auch: Der Einzelunternehmer haftet zwar persönlich, aber bei der GmbH gibt es die Geschäftsführerhaftung und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet man ebenfalls persönlich. Dazu kommt: Den Banken reicht das Stammkapital häufig nicht und es wird noch eine zusätzliche persönliche Haftung verlangt. Bei der Wahl einer GmbH darf man auch nicht vergessen, dass man sogleich zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist, gewissen Offenlegungsverpflichtungen unterliegt und ab Überschreiten einer gewissen Umsatzhöhe sowie Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl wirtschaftsprüfungspflichtig ist.

#06 Eröffnung eines Betriebskontos

Einige Firmengründer entscheiden sich anfangs aus Kostengründen dazu, das private Konto auch für das Unternehmen zu verwenden – da spart man aber an der falschen Stelle. Für die Finanz gilt solch ein Konto als gemischt genutztes und im Fall der Fälle muss das gesamte Konto inklusive aller privaten Transaktionen offengelegt werden.

#07 Vereinbarungen schriftlich festhalten

Handschlagqualität ist gut, aber dazu soll es noch eine schriftliche Vereinbarung geben. Denn wenn eine Beziehung plötzlich nicht mehr so harmoniert, sind die Ansätze rasch recht unterschiedlich. Ganz wichtig ist dieser Punkt auch in Bezug auf Arbeitnehmer: Sämtliche Vereinbarungen unbedingt im Dienstvertrag schriftlich festhalten.

#08 Profis zu Rate ziehen

Unternehmer sollen sich auf ihr Business fokussieren und nicht mit Dingen belasten, die nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen. Zu Beginn spart man sich zwar Geld, wenn Buchhaltung und Lohnverrechnung selbst erstellt werden, aber Fehler kosten im Nachhinein extrem viel Zeit und Geld. Wenn erst ein Jahr später bei der Steuererklärung ein systematischer Fehler aufgedeckt wird, muss nicht nur das vorige, sondern auch das gesamte laufende Jahr kontrolliert werden. Es gibt mittlerweile schon eine Reihe von Computerprogrammen für die Buchhaltung und Lohnverrechnung, aber es kann problematisch werden, eine Software ohne Hintergrundwissen anzuwenden, etwa wenn nicht der korrekte Umsatzsteuerschlüssel hinterlegt ist oder das Programm nicht auf dem neuesten Stand ist. Außerdem gilt es das Thema Datensicherheit zu bedenken: Der Dienstleister speichert die Daten auf seinem Server und der Unternehmer muss sich darum nicht kümmern. TPA bietet seinen Klienten eine DigiSmart-Buchhaltung, der Klient kann jederzeit über die Cloud in seine Buchhaltungsdaten Einsicht nehmen.

#09 Regelmäßige Budgetplanung

Die Zahlen im Businessplan müssen regelmäßig angepasst werden. Es kann etwa eine Veränderung von rechtlichen Rahmenbedingungen zu hohen Kosten führen und in so einem Fall müssen sich Unternehmer rechtzeitig überlegen, wie sie diese zusätzlichen Ausgaben finanzieren. Allgemein gilt: Die regelmäßige Budgetplanung hilft, mögliche negative Abweichungen frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.

#10 Nachzahlung von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen

Ein Klassiker, der immer wieder vorkommt: Die Einkommenssteuererklärung wird nach dem ersten Geschäftsjahr gemacht und wenn das Geschäft einigermaßen gut gelaufen ist, kommt schon bald die Nachzahlung für dieses Jahr, und für das laufende Jahr ist dann auch noch eine Vorauszahlung zu leisten. Im dritten Jahr nach der Unternehmensgründung kommt die Nachzahlung für die Sozialversicherung für das erste Jahr sowie eine Vorschreibung für das laufende Jahr. Wenn es dann in dieser Zeit nicht mehr so gut läuft und nicht genug Geld weggelegt wurde, wird es finanziell schnell eng. Empfehlung: Das Geld für das Finanzamt und die Sozialversicherung laufend auf ein anderes Konto buchen, um erst gar nicht in Versuchung zu kommen, es zwischenzeitlich zu verwenden. Man kann auch eine Anpassung der Vorauszahlung machen und die Beiträge bereits laufend zahlen._

TPA mit neuem Standort in Linz

Das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA eröffnete Anfang des Jahres einen neuen Standort in Linz. Die TPA Gruppe übernahm die Linzer Steuerberatungskanzlei Donau Beratung, der ehemalige Firmeninhaber Otto Staudinger ging in Pension. Christoph Harrer, langjähriger TPA-Partner und gebürtiger Oberösterreicher, ist nun für den Standort verantwortlich: „Wir führen mit dem vollständigen 25-köpfigen Team der ehemaligen Donau Beratung den erfolgreichen Kurs fort.“ Eine wesentliche Neuerung durch die Integration der Donau Beratung in die TPA Gruppe sei die Anbindung an ihr internationales Netzwerk. Durch die Allianzpartnerschaft mit dem Baker-Tilly-International-Netzwerk sind die zwölf Länder der eigenständigen TPA Gruppe weltweit vernetzt: „Wir können in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt hochqualitative Dienstleistungen – Buchhaltung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung – zur Verfügung stellen.“

Starthilfe für Gründer

Der Linzer Standort betreut mittelgroße, eigentümergeführte Unternehmen aus allen Branchen mit bis zu 90 Millionen Euro Umsatz – ein gewisser Fokus liegt auf dem Bereich lebensmittelproduzierende Unternehmen. Der Schwerpunkt in Linz liegt auf Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzierung sowie steuerlicher Sonderberatung (Umgründung, Betriebsnachfolge).

TPA bietet eine Reihe von Publikationen, bei denen sich Unternehmer, Gründer, Angestellte, Immobilienbesitzer und Studierende praktische Tipps zum Steuersparen holen können. Beispielsweise fasst die Starthilfe-Broschüre zusammen, was es rund um die Gründung eines Unternehmens zu beachten gibt, damit der Start in die Selbstständigkeit zum Erfolg wird. Die steuerlich attraktivste Rechtsform für Unternehmen kann kostenlos auf der TPA-Website ermittelt werden. Und als besonderer Service für Gründer ist im zweiten Obergeschoss des Firmensitzes am Franzosenhausweg das sogenannte „Steuerbord“ eingerichtet. Diese Einrichtung betreibt Thomas Staudinger, Sohn des ehemaligen Besitzers der Steuerberatungskanzlei Donau Beratung – TPA ist Kooperationspartner. Dabei handelt es sich um einen „erlebbaren Businessplan“: „Das Steuerbord führt dazu, dass die Leute viel umfassender über ihre Idee nachdenken – da sind schon tolle Sachen rausgekommen.“ Gründer oder Unternehmensnachfolger werden in einem rund zweistündigen Workshop durch sechs Räume geführt und bekommen dabei einen umfassenden Blick auf ihr mögliches Geschäftsmodell – es geht von der Vision über den Controlling- und Paragraphenraum bis zum Emotionenraum.

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