Steuerrecht für Gründer
Einige steuerrechtliche Punkte, die laut Christoph Harrer, TPA Partner und Standortleiter in Linz, besonders bei Gründern häufig auftreten.
Nicht selbstständige Tätigkeit neben Unternehmertätigkeit_ Wenn Unternehmer nebenbei noch einer nicht-selbstständigen Tätigkeit nachgehen und dabei unter der Steuergrenze von 11.000 Euro bleiben, wird für diese Tätigkeit keine Lohnsteuer fällig. Am Ende des Jahres werden aber immer die Gesamteinkünfte, also jene vom Unternehmen sowie von der Dienstnehmertätigkeit, zur Berechnung der Steuer herangezogen und dann kommt es in den meisten Fällen zu einer Steuernachzahlung.
Aktuelle Kleinunternehmerregelung_ Unternehmen mit nicht mehr als 30.000 Euro Nettoumsatz im Jahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie brauchen für ihre erbrachten steuerfreien Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Allerdingst steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu. Ein Verzicht ist möglich.
Abschreibung von ...
... Betriebsgebäude_ Dieses hat eine Nutzungs- beziehungsweise Abschreibungsdauer von 40 Jahren; Verkürzung mit Gutachten möglich.
... Arbeitszimmer in der Privatwohnung_ Dieses kann nur dann steuerlich verwertet werden, wenn es den Mittelpunkt der konkreten Tätigkeit darstellt – ein Opernsänger oder ein Vortragender brauchen eine Bühne aber kein Arbeitszimmer. Weiteres darf das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich betrieblich verwendet werden – als Faustregel kann man sagen: Es muss wie ein Büro ausschauen, ein Schreibtisch in der Ecke zwischen Spiel- und Bügelsachen reicht nicht.
... Gebäude, das im Privateigentum des Unternehmers steht_ Wenn man mehrere Räume im Eigentumshaus benutzt, dann muss man sich das Nutzungmaß ausrechnen und dieser Teil wird im Falle des Überschreitens von 20 Prozent von der Finanz als betrieblich qualifiziert und kann über 40 Jahre abgeschrieben werden. Wenn dann aber etwa schon nach 20 Jahren die Unternehmertätigkeit beendet wird, muss das Gebäude vom Betriebs- ins Privatvermögen retour genommen und Verkehrs- und Buchwert gegenüber gestellt werden. Ausnahme: Hauptwohnsitzbefreiung in Zusammenhang mit vereinfacht gesagt Pensionsantritt.
Auto ...
... Luxustangente_ Bei einem Pkw, der mehr als 40.000 Euro kostet, sind die von den Anschaffungskosten abhängigen Aufwendungen (AfA, Versicherungsbeiträge, Instandhaltung) entsprechend der Luxustangente zu kürzen. Achtung: Ein Gebrauchtwagen, der innerhalb von 60 Monaten nach der Erstzulassung angeschafft wurden, zählt noch als Neuwägen und es ist der entsprechende Neupreis heranzuziehen
... wesentlich beteiligter (mehr als 25 Prozent) geschäftsführender Gesellschafter GF_ Dieser braucht ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch, um den Privatanteil ermitteln zu können – ansonsten unterliegt man den Werten der Sachbezugsverordnung.
...Leasing_ Ein Auto ist auf acht Jahren abzuschreiben, die Nutzungsdauer kann über Leasing nicht verkürzt werden – Ausnahme: Operating Leasing.
... Entnahme aus Betriebsvermögen_ Wenn das Auto bereits abgeschrieben ist, dann hat es zwar keinen Buch- aber noch einen Verkehrswert und dieser ist bei der Entnahme zu entrichten. Wenn ein bereits aus dem Betriebsvermögen entnommenes Auto kurze Zeit danach um einen wesentlich höheren Verkehrswert verkauft wird, muss dies steuerlich noch abgegolten werden.
... Elektroauto_ Ein E-Auto ist steuerlich attraktiv, weil es sachbezugsfrei ist und ich bis zu 40.000 Euro Anschaffungskosten einen vollen Vorsteuerabzug bekomme. Zusätzlich gibt es in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich hohe Förderungen. Achtung: Für Hybrid-Fahrzeuge gelten diese steuerrechtlichen Vorteile nicht.
Überstunden_ Egal ob diese ausbezahlt oder als Zeitguthaben vergütet werden, es muss ein Zuschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Andernfalls drohen Probleme bei der Lohnsteuerprüfung aufgrund von Lohn- und Sozialdumping.
Vorsorge für den Notfall_ Wenn dem Mehrheitseigentümer etwas passiert und er auf der Intensivstation liegt, ist die GmbH handlungsunfähig – es gibt keinen Zugriff auf das Vermögen, ausstehende Löhne und Lieferantenleistungen können nicht bezahlt werden. Für solche Fälle gilt es Vorsorge zu treffen und etwa einen Notgeschäftsführer oder Notprokuristen im Firmenbuch einzutragen.
Trennung von Besitz und Betrieb_ Wenn schon einige Besitztümer, ein Betriebsgebäude und Liegenschaften, „erwirtschaftet“ worden sind, empfiehlt es sich, den Betrieb vom Besitz zu trennen und damit den Besitz aus dem Haftungsvermögen der GmbH zu bringen. Diese Maßnahme erleichtert später auch eine Betriebsübergabe.