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Sprache als Schlüssel zur Integration

Wer aus einem Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums kommt, muss in Oberösterreich Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Oft ist dieser Nachweis selbst für Menschen, die jahrelang in Österreich gearbeitet und Steuern gezahlt haben, eine zu hohe Hürde. Das soll sich ändern.

Seit 1. Jänner 2018 haben mehr als 1.000 Förderwerber um Ausnahme von den Integrationserfordernissen ersucht, da sie trotz teilweise jahrzehntelangen Aufenthalts in Österreich die Mindestanforderungen an die sprachliche oder berufliche Integration nicht erbringen. „Das zeigt, dass die Integrationspolitik hier nicht erfolgreich war. Kenntnisse der Sprache des Gastlandes sind aber unverzichtbar für eine gelungene Integration. Die vergangenen Versäumnisse der Politik in diesem Bereich sollen aber jene Personen nicht benachteiligen, die durch ihre berufliche Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben. So werden beispielsweise Personen vom Nachweis der Deutschkenntnisse ausgenommen, die vor dem 1.1.1959 geboren wurden und Leistungen aus der gesetzlichen österreichischen Pensionsversicherung beziehen. Grundsätzlich werden ausreichende Deutschkenntnisse aber weiterhin Voraussetzung sein, wenn es um die Wohnbeihilfe geht“, erklärt Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner. Um sprachliche Integration zukünftig sicherzustellen, wurde der Integrationslandesrat aufgefordert,ein langfristiges Integrationskonzept zu erstellen. „Es muss dies ein Konzept sein, dass sicherstellt, das Zuwanderer auch in unserer Gesellschaft und am Arbeitsmarkt ankommen. Fehlende Integration fördert nur Parallelgesellschaften und erzeugt Frustration“, so Haimbuchner.

Mehr Wohnbeihilfe

Änderungen bei der Wohnbeihilfe gibt es übrigens für alle. „Ich werde den anrechenbaren Wohnungsaufwand von 3,50 Euro auf 3,70 Euro pro Quadratmeter erhöhen, um zielgruppengerecht einkommensschwachen Personen weiterhin leistbares Wohnen zu ermöglichen“, freut sich Haimbuchner. Der anrechenbare Wohnungsaufwand ergibt sich aus der monatlichen Miete abzüglich Betriebskosten, öffentlicher Abgaben, besonderer Aufwendungen und Verwaltungskosten. „Außerdem werden wie jedes Jahr die Einkommensgrenzen an die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze angepasst, damit trotz der Pensionserhöhungen beim Bezieher keine Schmälerungen in der Wohnbeihilfe entstehen.“

Fixzinsfinanzierung wird noch attraktiver

Gute Nachrichten gibt es auch für Häuslbauer. Seit 2018 bieten das Land Oberösterreich und die Hypo-Bank eine Finanzierungsförderung für Eigenheimneubauten an: Bisher zahlte der Bauherr über 20 Jahre hinweg einen Zinssatz von einem Prozent, das Land Oberösterreich steuert dieselbe Zinsquote bei. „Diese allseits beliebte Fixzinsvariante geht in die Verlängerung und wird sogar noch attraktiver. So sollen künftig nur noch 0,75 Prozent der Zinslast beim Förderwerber verbleiben und das mit einer garantiert gleichbleibenden Rate über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren.

Neu ist auch, dass dieser unschlagbare Zinssatz vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2021, also für den Zeitraum von zwei Jahren angeboten werden kann“, berichtet Haimbuchner. „Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei der Hypo Landesbank, die es möglich macht, diese unschlagbaren Konditionen an die Förderwerber weitergeben zu können.“

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