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Neue Rechtslage im Onlinehandel

Am 28. November 2021 ist der Stichtag. Bis dahin muss die neue Omnibus-Richtlinie der EU von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Die Richtlinie dient zur Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften im digitalen Raum. Bewertungen, irreführende Preisankündigungen und Änderungen im Vertragsrecht – die Rechtsexperten von Dorda klären über die wichtigsten Neuerungen im E-Commerce auf.

Was sind die zentralen Änderungen der neuen EU-Richtlinie?

CIARNAUEine der zentralen Maßnahmen betrifft die Werbung mit Kundenrezensionen. Werbende müssen künftig darüber informieren, wie sie sicherstellen, dass veröffentlichte Bewertungen von echten Käufern und Produkttestern stammen. Die Behauptung des Vorliegens authentischer Kundenbewertungen ist zukünftig per se unzulässig, wenn dies nicht überprüft wurde. Daneben werden neue Transparenzvorschriften für Preiswerbungen eingeführt: Jeder Händler hat bei der Kommunikation von Preissenkungen künftig den niedrigsten, tatsächlich verlangten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Eine weitere Verschärfung betrifft Verträge über scheinbar kostenlos erbrachte digitale Dienstleistungen, für die Nutzer im Gegenzug Daten bereitstellen. Das betrifft beispielsweise Social-Media-Plattformen. Da die gesammelten Nutzerdaten tatsächlich einen hohen wirtschaftlichen Wert haben, werden derartige Verträge zukünftig als entgeltlich qualifiziert. Damit unterliegen sie dem strengen Fernabsatzregime – Unternehmer müssen die umfassenden Informationspflichten einhalten und das kostenlose Rücktrittsrecht mit Vertragsrückabwicklung gewähren.

Der Anlass für die Änderungen?

ANDERLDie neuen Regelungen sollen dem geänderten Schutzbedürfnis der Verbraucher im digitalen Zeitalter Rechnung tragen: Die Transparenzpflichten bei Werbung mit Kundenrezensionen dienen dem Schutz der Marktteilnehmer vor Irreführung durch Fake-Reviews. Gleiches gilt für die neuen Regelungen zu Preiswerbungen. Bezüglich der Geschäftsmodelle, die auf Datenbereitstellung basieren, werden durch die neue Richtlinie die User gestärkt. Damit wird rechtlich das Faktum nachgezogen, dass Daten eigentlich ein Geldwert sind.

Was droht bei Verstößen?

CIARNAUBei Verstößen drohen Unternehmern neben Verbandsverfahren auch empfindliche Geldbußen. Werben sie unlauter, verwenden nichtige Vertragsklauseln oder verstoßen sie gegen Fernabsatzbestimmungen, können Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes oder bei Nichtoffenlegung der Umsätze bis zu zwei Millionen Euro verhängt werden. Die Mitgliedsstaaten können sogar noch höhere Obergrenzen festlegen. Der Entwurf folgt damit dem Prinzip der DSGVO, bei der durch hohe Strafdrohungen der Rechtsdurchsetzung zum Durchbruch verholfen werden soll. Daneben bleiben aber auch die schon bisher üblichen, durchaus scharfen Sanktionen aufrecht. Die empfindliche Geldstrafe kommt also zusätzlich.

Wie sollten sich Unternehmen darauf vorbereiten?

ANDERLDie Richtlinie ist bis 28. November 2021 ins nationale Recht umzusetzen und wird ab 28. Mai 2022 angewendet. Da Änderungen im Unternehmen gewöhnlich längere Vorlaufzeiten benötigen, ist eine baldige Auseinandersetzung mit den Neuerungen ratsam. Das beginnt bei der Sensibilisierung der Marketing- und PR-Abteilungen sowie der Anpassung der Werbekommunikation und endet bei der Prüfung der AGB und Nutzungsbedingungen. Wenn Unternehmen die Verbraucherschutzbestimmungen zu knapp vor dem Inkrafttreten der Richtlinien umsetzen, könnten alte Verträge noch nachwirken und damit zu Strafen führen._

Durch hohe Strafdrohungen soll der Rechtsdurchsetzung zum Durchbruch verholfen werden.

Alexandra Ciarnau Rechtsanwältin Datenschutz, IT & IP, Dorda Rechtsanwälte GmbH

Die neuen Regelungen sollen dem geänderten Schutzbedürfnis der Verbraucher im digitalen Zeitalter Rechnung tragen.

Axel Anderl Managing Partner und Leiter Datenschutz, IT & IP, Dorda Rechtsanwälte GmbH

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