DSGVO – ein schwieriger Patient?
Jetzt ist es also da. Das neue Unternehmer-Schreckgespenst. Lange vorangekündigt und seit 25. Mai in Kraft. Die DSGVO. Geltend für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, also auch für niedergelassene Ärzte. Besonders geschützte Daten, wie Gesundheitsdaten, unterliegen dabei noch strengeren Bestimmungen. Mit einer gemeinsamen Beratung begleiten Rechtsanwalt Gerald Waitz und Allgemeinmediziner und Geschäftsführer von Izintu, Philipp Meng, niedergelassene Ärzte mit Paketlösungen auf dem Weg zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.