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Die Suche nach dem richtigen Weihnachtsgeschenk

Die Grundfeste jedes erfolgreichen Unternehmens sind motivierte Mitarbeiter - nicht zuletzt in der turbulenten Vorweihnachtszeit. Um ihnen für den Einsatz zu danken und die Motivation wieder zu steigern sind Geschenke ein durchaus wirksames Mittel. Doch nicht nur bei der Auswahl des richtigen Geschenks, sondern auch aus steuerlicher Sicht, gilt es einiges zu beachten.

Geht es nach Meinungsforscher Werner Beutelmeyer vom Linzer market-Institut, soll das Schenken nicht nur dem Beschenkten Freude bereiten. „Es gibt Studien, dass auch der Schenker selbst durch den Vorgang glücklicher wird“. Unternehmer schenken aber freilich nicht nur, um glücklicher zu werden, das Geschenk ist vor allem ein Zeichen der Anerkennung und Aufmerksamkeit gegenüber Mitarbeitern und soll mo- tivieren. Nur schwer ist eine Firmen- Weihnachtsfeier vorstellbar, bei der nichts geschenkt wird.

„Ohne Schenken funktioniert nichts“

Was ist also das richtige Geschenk für die anstehende Weihnachtsfeier? „Im Idealfall ist es unverdächtig, unproblematisch und sollte in jeder Situation passen“, meint Beutelmeyer. Wer in seiner Kindheit einmal Sportsocken unter dem Weihnachtsbaum gefunden hat, wird wissen, wovon er spricht. Unpassende Aufmerksamkeiten könnten zeigen, dass man sich mit dem Beschenkten nicht auseinandergesetzt hat. Eine Flasche Wein für einen Nichttrinker? Eine Autobahn-Vignette für einen überzeugten Klimaschützer? Gerade in größeren Unternehmen ist die Geschenkauswahl somit eine heikle Angelegenheit. Für Beutelmeyer ist klar: „Ohne Schenken funktioniert nichts“. In einer Zeit, in der Bindungen immer schwächer würden, brauche man Strategien, um diese Bindungslosigkeit zu kompensieren. Nicht nur bei den Kunden, sondern auch bei den eigenen Mitarbeitern.

Unternehmer sollten beim Schenken berücksichtigen, dass es einige steuer- liche Einschränkungen gibt. Bis zu 186 Euro an Sachzuwendungen darf ein Unternehmen jährlich an einen Mitarbeiter steuerfrei verschenken. „Alles was darüber hinaus geht, muss versteuert werden“, sagt Steuerberaterin Ursula Hauer. Der Steuerfreibetrag für Betriebsveranstaltungen wie Ausflüge und Weihnachtsfeiern beträgt zusätzlich pro Person und Jahr 365 Euro. Auch für die Sozialversicherung gelten diese Freibeträge. Zu den Sachzuwendungen zählen auch Gutscheine, weshalb immer mehr Unternehmer auf diese Art des Geschenkes zurückgreifen. Der Mitarbeiter profitiert von einer großen Auswahl an Waren, gegen welche der Gutschein eingetauscht werden kann._

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