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Abgas-Skandal: Kommt Zeit, kommt Recht

Fast sechs Jahre ist es her, dass der Dieselskandal aufgedeckt wurde und die Schlagzeilen weltweit dominierte. Seither ist es medial etwas ruhiger um die Abgasmanipulationen geworden. Dabei sind die Gerichte längst noch nicht fertig mit dem juristischen Nachspiel. Nicht nur Prozesse sind ausständig, auch neue Anklagen werden weiterhin erhoben. Wieso es sich vor allem in Österreich noch lohnt, sein Recht einzufordern, erklärt „Dieselanwalt“ Michael Poduschka.

Sie haben vor vier Jahren das erste positive Urteil in Österreich erstritten. Inwiefern war das für weitere Urteilssprüche richtungsweisend?

PODUSCHKADas Landesgericht Linz hat als erstes Gericht in Österreich im Juni 2016 festgestellt, dass man einen Autokauf rückabwickeln kann, wenn eine Manipulationssoftware verbaut ist. Damit war klar, dass es geht – und das hat tausende Folgeprozesse nach sich gezogen.

In der Folge haben Sie sich als Dieselanwalt für Schadenersatz im Abgasskandal spezialisiert. Was konnten Sie bisher erreichen?

PODUSCHKAMehrere hundert Kunden sind mit den erzielten Ergebnissen sehr zufrieden. Aufgrund von Verschwiegenheitsverpflichtungen darf ich aber nicht näher ins Detail gehen. Ich kann aber zumindest so viel sagen: Wir prozessieren ohne Kostenrisiko für den Kunden. Neben der Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung werden Verfahren teilweise auch durch Prozesskostenfinanzierer beglichen.

Der EUGH hat entschieden, dass Autokäufer ihre Ansprüche auch im Land des Autokaufes geltend machen können. Was sind die wesentlichen Unterschiede, wenn man eine Klage in Österreich und nicht in Deutschland einbringt?

PODUSCHKASeit Mitte 2020 ist klar, dass man den Hersteller nicht nur in dessen Heimatland, sondern auch in dem Land klagen kann, in dem das Auto gekauft wurde. Laut deutschem Höchstgericht sind bereits viele Ansprüche verjährt oder können nicht mehr eingeklagt werden, eine solche restriktive Rechtsprechung gibt es in Österreich nicht._

In Deutschland sind bereits viele Ansprüche verjährt, in Österreich nicht.

Michael Poduschka Rechtsanwalt & Mediator, Poduschka Anwaltsgesellschaft mbh

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