Wer zahlt eigentlich meine Pension?
Obstkorb, Fitnessstudio, gratis Kaffee – nichts Neues mehr, oder? Den zukunftsträchtigsten Benefit, den Unternehmen bieten können, erhalten im Moment aber nur 25 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich: eine Firmenpension. Warum die betriebliche Pensionsvorsorge eine wichtige Sozialleistung des Arbeitgebers ist und wie sich die VBV-Pensionskasse durch ihre flexiblen Modelle als Marktführer etabliert hat, erzählt uns Rudolf Simader, Prokurist und Leiter Beratung und Vertrieb.
Das Dilemma ist bekannt: Die Bevölkerungspyramide in Österreich verändert sich rasant. Immer mehr Pensionist:innen müssen von immer weniger Erwerbstätigen erhalten werden. Gleichzeitig steigt die Dauer der Pension durch die erhöhte Lebenserwartung an. „Die staatliche Pension ist nach wie vor die wichtigste Säule unseres Pensionssystems und sie ist im Vergleich zu anderen Ländern relativ hoch, doch sie alleine wird für die junge Generation nicht mehr ausreichen“, warnt Rudolf Simader. Und wenn es jemand weiß, dann er. Mit 27 Jahren Erfahrung im Vertrieb der VBV-Pensionskasse in Wien erlebte er bereits die unterschiedlichsten Entwicklungen in der Branche.
Im Gespräch erklärt er uns, dass es neben der staatlichen Vorsorge in Österreich noch zwei weitere Säulen gibt: die betriebliche Pensionsvorsorge, die durch den Arbeitgeber finanziert wird, und die private Vorsorge, für die jede:r selbst Verantwortung trägt. In den Angeboten der VBV-Pensionskasse können durch Eigenbeiträge der Arbeitnehmer:innen die zweite und dritte Säule kombiniert werden. Simader ist überzeugt: „Die Firmenpension zählt zu den Top-Drei-Benefits für Mitarbeitende und sie stellt sowohl gesellschaftlich als auch individuell die wichtigste Sozialleistung dar, die man als Arbeitgeber bieten kann.“ Die Höhe der Zusatzpension, die durch heimische Unternehmen für Arbeitnehmer:innen finanziert wird, liegt im Durchschnitt bei rund 500 Euro.
Durchschnittlich jeden dritten Tag schließt ein österreichisches Unternehmen einen Vertrag mit der VBV-Pensionskasse für seine Mitarbeitenden ab. „In Österreich gibt es dabei aber ein dramatisches Gefälle zwischen Großunternehmen und KMU. Die Wahrscheinlichkeit, eine Firmenpension bei einem Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden vorzufinden, liegt bei 70 Prozent. Und es gibt auch branchenspezifische Unterschiede.“ Zentrale Aufgaben der VBV-Pensionskasse sind die ertragreiche und sichere Veranlagung der eingezahlten Pensionskassenbeiträge sowie die Auszahlung einer lebenslangen Zusatzpension an die pensionierten Arbeitnehmer:innen.
Divers wie die Gesellschaft
Doch die VBV-Pensionskasse geht noch einen Schritt weiter. Sie entwickelt laufend neue Modelle, die den Anforderungen einer diversen Gesellschaft entsprechen. So zum Beispiel das VBV-Lebensphasenmodell, in dem die Veranlagungsart an die verschiedenen Lebensphasen angepasst werden kann, oder die 2021 etablierte „VBV fair:pension“, die der Altersarmut von Frauen und dem Gender-Pension-Gap durch individuelle Angebote für Arbeitnehmerinnen entgegenwirken soll. „Wir haben hierbei eine soziale Verantwortung und sehen uns mit 36 Prozent Marktanteil nicht nur als Markt-, sondern auch als Themenführer.“
Für junge Arbeitnehmer:innen trifft Simader mit seinem Wunsch an die Gesellschaft jedenfalls einen empfindlichen Nerv: „Mir ist wichtig, jungen Menschen die Sensibilität mitzugeben: Die staatliche Pension schrumpft und je früher man sich um die eigene Pensionsvorsorge kümmert, desto besser. Sucht euch am besten einen Arbeitgeber, der eine Firmenpension anbietet. Und wenn er es nicht tut, überzeugt ihn vom Gegenteil!“_
Wir haben eine soziale Verantwortung und sind nicht nur Markt-, sondern auch Themenführer.
Rudolf Simader Leiter Beratung und Vertrieb, VBV-Pensionskasse
Vorteile der Firmenpension
für Arbeitgeber
#1 Pensionskassenbeiträge steigern die Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt.
#2 Es fallen keine Lohnnebenkosten an und sie ist dadurch günstiger als zum Beispiel eine Gehaltserhöhung.
#3 Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben.
#4 Eine flexible Vertragsgestaltung ist möglich.
#5 Die Beitragszahlung endet mit Ausscheiden der Mitarbeitenden.
für Arbeitnehmer:innen
#1 Mitarbeitende erhalten eine Zusatzpension, die den Lebensstandard in der Pension erhöht.
#2 Sie ist weder mit einer Kapitalertragssteuer noch mit einer Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen verbunden.
#3 Das von der Pensionskasse verwaltete Vermögen ist von allen Steuern befreit.
#4 Erworbene Ansprüche werden spätestens nach drei Jahren unverfallbar. Bei Arbeitgeberwechsel bleibt das Kapital entweder bis Pensionsantritt bei der VBV oder kann übertragen werden.
#5 Die Pension kann durch staatlich geförderte Eigenbeiträge weiter erhöht werden.