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Hoffnung für Frankenkreditnehmer

Rund 100.000 Haushalte in Österreich verfügen nach wie vor über Fremdwährungskredite (etwa 21 Milliarden Euro.) Viele versuchten bereits, gegen Beratungsfehler vorzugehen – meist mit überschaubarem Erfolg. Ein aktuelles Urteil des Handelsgerichtes Wien macht nun vielen Kreditnehmern doch wieder Hoffnung.

Kommentar von Gerald Waitz

Viele Klagen von geschädigten Kreditnehmern waren in der Vergangenheit zum Scheitern verurteilt. Hauptgrund: Etwaige Beratungsfehler bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten liegen meist lange zurück.

Eine Wende könnte nun ein aktuelles Urteil des Handelsgerichtes Wien (62 Cg 7/16s) bringen, das bereits rechtskräftig ist. Einem Unternehmensberater aus Oberösterreich wurde ein Frankenkredit als Pensionsmodell verkauft. Beim Gespräch mit seinem Finanzberater im Jahr 2013 war auch die Stützung des Wechselkurses durch die Schweizer Nationalbank bei 1 EUR = 1,20 SFR und die Tatsache, dass diese Stützung wieder aufgegeben werden kann, ein Thema. Was mit großer Wahrscheinlichkeit passieren wird, wenn die Schweizer Nationalbank die Stützung des Kurses aufhebt – das wurde mit dem Kunden jedoch nicht erörtert. Für Experten sei bereits damals klar gewesen, dass es im Falle der Aufhebung der Stützung zu massiven Kursrutschen kommen werde, so das Gericht. Die einzige verlässliche Absicherung gegen dieses Risiko sei eine Konvertierung des Kredites in Euro zum damaligen Wechselkurs (1,20) gewesen. Auch darüber hat der Finanzberater den Kunden damals nicht aufgeklärt. Er erwähnte nur beiläufig die Möglichkeit der Konvertierung und erweckte beim Kunden sogar den Eindruck, eine Konvertierung sei nicht erforderlich, weil der Wechselkurs von 1,20 ohnehin durch die Schweizer Nationalbank abgesichert sei. Der Kredit des Kunden wurde im Herbst 2016 fällig. Der Differenzschaden zwischen dem Wechselkurs von 1,20 und dem tatsächlichen Kurs bei Fälligkeit betrug rund 30.000 Euro.

Das Gericht bejahte den Beratungsfehler und sprach dem geschädigten Kunden Schadenersatz in Höhe von 30.000 Euro zu. Der geschädigte Kunde hat das Geld bereits erhalten. Es ist – soweit ersichtlich - das erste Urteil in Österreich, aufgrund dessen rund um die Vorfälle vom 15. Jänner 2015 (Aufhebung der Stützung des Wechselkurses bei 1,20) ein Kunde von einem Finanzberater tatsächlich Schadenersatz erhalten hat. Eine Reihe weiterer Geschädigter hat sich zum Interessensverein Frankenfrei (frankenfrei.at) zusammengeschlossen und bietet Unterstützung für in ähnlicher Weise geschädigte Kreditnehmer an.

Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz ist Experte für Fremdwährungskredite. Er erwirkte kürzlich beim Handelsgericht Wien ein Musterurteil, das vielen Geschädigten helfen könnte. Die Geschädigten-Initiative frankenfrei.at hat Waitz daraufhin als Vertrauensanwalt eingesetzt.

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