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DurchGESETZt & durchzusetzen

Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschlüssen und Verordnungen des oberösterreichischen Landtages und des österreichischen Nationalrates.

Oö. Wolfsmanagementverordnung

LGBl. Nr. 49/2023 vom 29.06.2023

Verordnung_ über die vorübergehende Ausnahme der Schonzeit für den Wolf – selektiv, unter streng überwachten Bedingungen – zur Abwendung von Gefahren im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit sowie zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen und zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder anderen (wild) lebenden Tieren. Auch zu Zwecken der Wissenschaft sowie zu sonstigen öffentlichen Zwecken erfolgt die zeitweise Aussetzung der Schonzeit. Dafür verpflichtet sich die Landesregierung, ein Monitoring zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den Erhaltungszustand des Wolfs durchzuführen.

Änderung der Oö. Eigenheim-Verordnung 2018

LGBl. Nr. 73/2023 vom 29.08.2023

Verordnung_ mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung von 2018 geändert wird. Gemäß des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes werden folgende Zuschüsse durch das Land ergänzt: Für eine Förderung zur Errichtung von Eigenheimen sowie von Reihen- und Doppelhäusern kann bei einer Fixverzinsung des Hypothekardarlehens eine Laufzeit von 35 Jahren und ein Zinssatz von 4,2 Prozent jährlich für die ersten 20 Jahre vereinbart werden. Das Land OÖ leistet in diesem Zeitraum einen Zinsenzuschuss von 1,25 Prozent jährlich. Für die restlichen 15 Jahre Darlehenslaufzeit erfolgt eine variable Verzinsung.

Eltern-Kind-Pass-Gesetz

BGBl. I Nr. 82/2023 vom 19.07.2022

Bundesgesetz_ das unter anderem die Grundlagen für den Ausbau und die Einführung eines neuen digitalen Eltern-Kind-Passes regelt. Dieser hat in erster Linie drei zentrale Aufgaben: die Dokumentation von Beratungen sowie der Untersuchungsergebnisse von Schwangeren und Kindern für eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit medizinischer Informationen; die Stärkung der Rechte von Schwangeren, Kindern und Obsorgeberechtigten sowie den Nachweis für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Bundeskrisenlagergesetz

BGBl. I Nr. 104/2023 vom 21.07.2022

Bundesgesetz_ über die Einrichtung eines Bundeskrisenlagers für den Gesundheitsbereich. Dieses soll Engpässe und Bedarfsspitzen abfedern, wenn eine Gefährdung des Gesundheitssystems zu befürchten ist. Ziel ist es, für Krisen einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen und krisenrelevanten Gütern für den Gesundheitsbereich zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften._

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